Das Wichtigste in Kürze
- Eine Grundwasserwärmepumpe erreicht die höchste Effizienz aller Wärmepumpen-Typen, verlangt in Bayern aber ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren.
- Die Jahresarbeitszahl liegt real bei typischerweise 4,0 bis 5,0, in optimalen Bedingungen bis 5,2 dank konstanter Grundwassertemperatur von 8 bis 12 Grad.
- Die Anlage benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 WHG, zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt).
- Die Investition liegt häufig im Bereich von 20.000 bis 40.000 Euro vor Förderung, je nach Region und Erschließungsaufwand; nach KfW-458-Zuschuss ab 21.07.2026 sinkt der Eigenanteil deutlich.
- In Wasserschutzgebieten ist die Bohrung grundsätzlich untersagt — eine Einzelfallprüfung entscheidet über Ausnahmen.
- Die KfW-Förderung 2026 kombiniert Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und gestaffelten Einkommensbonus auf bis zu 70 bzw. 80 Prozent.
Was ist eine Grundwasserwärmepumpe und wie funktioniert sie?
Wie hoch ist die Jahresarbeitszahl einer Grundwasserwärmepumpe?
Welche Genehmigung braucht eine Grundwasserwärmepumpe in Bayern?
Welche Behörde ist zuständig — Landratsamt oder Wasserwirtschaftsamt?
- Das Landratsamt (bzw. die kreisfreie Stadt) ist als untere Wasserbehörde die entscheidende Stelle und erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis.
- Das Wasserwirtschaftsamt ist die fachliche Prüfbehörde und liefert die hydrogeologische Einschätzung, auf die sich das Landratsamt bei seiner Entscheidung stützt.
- Für den Landkreis München holt das Landratsamt die fachliche Einschätzung konkret beim Wasserwirtschaftsamt München ein, bevor über den Antrag entschieden wird.
- Erst nach positivem Bescheid und erfolgter Bohranzeige darf gebohrt werden; die endgültige Inbetriebnahme setzt zusätzlich eine mängelfreie Bauabnahme voraus.
Wann ist ein PSW-Gutachten nötig und wann der amtliche Sachverständige?
In welchen Gebieten ist die Grundwasserwärmepumpe verboten?
- Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt (LfU) sind Bohrungen — und damit auch Erdwärmesonden, Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren — in Wasserschutzgebieten grundsätzlich verboten.
- In einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet ist eine Erdwärmebohrung generell nicht zulässig; eine Ausnahme kann im Einzelfall lediglich in der Schutzzone III B geprüft werden.
- In München ist eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage stadtweit grundsätzlich möglich — mit Ausnahme des Wasserschutzgebiets Waldtrudering, wo die Installation ausgeschlossen ist.
- Außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete entscheidet weiterhin die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall über die Genehmigungsfähigkeit.
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Wie prüfe ich, ob mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt?
- Adresse oder Flurstück im UmweltAtlas Bayern oder im Standortcheck des Energie-Atlas Bayern eingeben, um Schutzzonen kartografisch anzuzeigen.
- Bei Unsicherheit die zuständige untere Wasserbehörde (Landratsamt) schriftlich oder telefonisch um eine verbindliche Auskunft bitten.
- Das Ergebnis schriftlich dokumentieren, da es Teil der Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis wird.
- Bei Lage in Zone III oder in Grenzbereichen frühzeitig mit dem Wasserwirtschaftsamt oder einem PSW klären, ob eine Ausnahme möglich ist.
Wie hoch sind die Kosten für eine Grundwasserwärmepumpe?
Kostenposition | Betrag (Spanne) | Bemerkung |
Wärmepumpe (Gerät) | 6.000 € – 8.000 € | abhängig von Leistung und Hersteller |
Förderbrunnen (Bohrung) | 2.500 € – 5.000 € | Tiefe entscheidend für die Kosten |
Schluckbrunnen (Bohrung) | 2.500 € – 5.000 € | technisch identisch zum Förderbrunnen |
Brunnenpumpe | 500 € – 1.200 € | abhängig von Förderhöhe |
Installation & Anbindung | 2.000 € – 3.000 € | Arbeitszeit Fachbetrieb |
Genehmigung inkl. PSW-Gutachten | 2.000 € – 3.500 € | inkl. Wasseranalyse und Behördengebühr |
Welche KfW-Förderung gilt 2026?
Wie groß muss der Brunnenabstand sein?
Welche Brunnentiefe ist optimal?
Was kostet die Brunnenpumpe an Strom jährlich?
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Welche Nachteile hat die Grundwasserwärmepumpe?
- Genehmigungskomplexität: Das zweistufige Verfahren mit Bohranzeige und wasserrechtlicher Erlaubnis ist aufwendiger als die einfache Baugenehmigung einer Luftwärmepumpe.
- Genehmigungsrisiko: In Wasserschutzgebieten ist die Anlage grundsätzlich ausgeschlossen, was eine frühzeitige Standortprüfung zwingend macht.
- Grundwasserqualität: Eisen- oder manganhaltiges Grundwasser kann zu Verockerung führen und den Wartungsaufwand erhöhen.
- Regionale Abhängigkeit: In Gebieten mit tiefem Grundwasserspiegel steigen Bohrkosten und Pumpenstromverbrauch deutlich, was die Wirtschaftlichkeit gegenüber der Erdsonde verschlechtert.
Was ist Verockerung und wie verhindert man sie?
Lohnt sich die Grundwasserwärmepumpe im Vergleich zu Erdsonde oder Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Merkmal | Grundwasserwärmepumpe | Erdsonde (Sole-Wasser) | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Jahresarbeitszahl (real) | 5,0 – 5,5 | niedriger als Grundwasser, höher als Luft | niedriger als beide |
Wärmequelle | Grundwasser, 7–12 °C konstant | Erdreich über Sole-Kreislauf | Außenluft, stark schwankend |
Genehmigungsaufwand | hoch (wasserrechtliche Erlaubnis) | mittel (Bohranzeige) | gering (i. d. R. Baugenehmigung) |
Eignung Wasserschutzgebiet | ausgeschlossen | i. d. R. ebenfalls eingeschränkt | keine Einschränkung |
Flächenbedarf | Grundstück für Brunnenpaar nötig | gering (Tiefenbohrung) oder groß (Flächenkollektor) | sehr gering |
Welche regionalen Unterschiede gibt es in Bayern?
FAQ
Häufige Fragen
Ist eine Grundwasserwärmepumpe genehmigungspflichtig?
Ja. Die Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser zur thermischen Nutzung ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG. Zuständig für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) als untere Wasserbehörde.
Welche Behörde ist für die Genehmigung zuständig?
Die Kreisverwaltungsbehörde bzw. das Landratsamt entscheidet über die wasserrechtliche Erlaubnis. Die fachliche Einschätzung dazu liefert das jeweils zuständige Wasserwirtschaftsamt oder ein anerkannter Privater Sachverständiger Wasserwirtschaft (PSW), je nach Region und Einzelfall.
Was kostet eine Grundwasserwärmepumpe?
Die Gesamtinvestition liegt häufig **im Bereich von 20.000 bis 40.000 Euro** vor Förderung, je nach Region und Erschließungsaufwand. Nach der KfW-458-Förderung, die ab 21.07.2026 eine Grundförderung von 30 Prozent plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zur Förderobergrenze von 70 bzw. 80 Prozent vorsieht, kann sich der Eigenanteil deutlich reduzieren.
Wie tief muss der Brunnen sein?
Das hängt vom regionalen Grundwasserspiegel ab. In der Münchner Schotterebene reichen wenige Meter Tiefe, in anderen Teilen Bayerns liegt der Grundwasserspiegel deutlich tiefer, was die Bohrung aufwendiger macht. Eine pauschale Tiefenangabe für ganz Bayern ist nicht sinnvoll.
Wo ist die Grundwasserwärmepumpe verboten?
In Wasserschutzgebieten ist die Bohrung grundsätzlich untersagt, insbesondere in den engeren Schutzzonen. In München betrifft das konkret das Wasserschutzgebiet Waldtrudering. Der genaue Status eines Grundstücks lässt sich über den UmweltAtlas Bayern oder den Energie-Atlas Bayern prüfen.
Wie hoch ist die Jahresarbeitszahl?
Real erreichen Grundwasserwärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von **typischerweise 4,0 bis 5,0, in optimalen Bedingungen bis 5,2**, begünstigt durch die konstante Grundwassertemperatur von 8 bis 12 Grad.
Quellen
- KfW — Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) — Grundwasser-Wärmepumpen
- Landkreis München — Große Wärmepumpen oder Kühlanlagen betreiben
- Landeshauptstadt München — Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/Kühlanlage bis 50kW
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) — FAQ: Oberflächennahe Geothermie
- Energie-Atlas Bayern — Oberflächennahe Geothermie: Planung und Genehmigung
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