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Ratgeber · Wärmepumpe

R32 Kältemittel: Verbot 2027, GWP-Grenzwerte und Alternativen

R32 hat GWP 675 – ab 2027 gilt für neue Wärmepumpen bis 12 kW ein GWP-Grenzwert von 150. Bestandsanlagen laufen unbegrenzt weiter. Verbots-Matrix, Alternativen und FAQ im Überblick.

Von wärmepumpen-preise.de Redaktion · Unabhängige Wärmepumpen-Beratung6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Monoblock-Wärmepumpen und Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW nur noch mit Kältemitteln mit einem GWP-Wert von maximal 150 verkauft werden. Für Besitzer und Käufer heißt das konkret:
  • R32 hat einen GWP von 675 und liegt damit deutlich über der neuen Grenze von 150.
  • Bestandsschutz: Bereits installierte R32-Anlagen dürfen unbegrenzt weiterlaufen, gewartet und mit R32 nachgefüllt werden.
  • Das Verbot betrifft nur das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Betrieb bestehender Anlagen.
  • Split-Klimaanlagen (Luft-Luft) sind erst ab dem 1. Januar 2029 betroffen.
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Was ist R32 und welchen GWP-Wert hat das Kältemittel?

R32 (Difluormethan, chemische Formel CH₂F₂) ist ein teilhalogeniertes Fluorkohlenwasserstoff-Kältemittel (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) von 675. Die Sicherheitsklasse nach ISO 817 (internationale Norm zur Klassifizierung von Kältemitteln nach Toxizität und Entflammbarkeit) lautet A2L, was niedrige Toxizität und schwache Entflammbarkeit bedeutet. R32 löste ab etwa 2020 den Vorgänger R410A ab, der einen GWP von 2.088 aufweist und damit rund dreimal klimaschädlicher ist als R32.
Seit etwa 2020 ist R32 das Standard-Kältemittel in Luft-Wasser-Wärmepumpen und Split-Klimaanlagen. Ein Kilogramm R32 entspricht bei vollständigem Austritt in die Atmosphäre rund 0,7 Tonnen CO₂-Äquivalent über 100 Jahre (GWP 675).

Wann genau wird R32 verboten – und was bedeutet "Inverkehrbringen"?

Das Verbot für R32 in bestimmten Gerätekategorien greift zum 1. Januar 2027 und betrifft ausschließlich das erstmalige Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Weiterbetrieb bestehender Anlagen. Verordnung (EU) 2024/573 gilt seit dem 11. März 2024 und ersetzt die Vorgänger-Verordnung (EU) 517/2014. "Inverkehrbringen" bezeichnet das erstmalige Bereitstellen eines Produkts auf dem EU-Markt durch Hersteller oder Importeur. Ein "Betriebsverbot" – also ein Zwang, bestehende Geräte abzuschalten oder auszutauschen – existiert dagegen nicht. Die verbreitete Aussage, R32 sei bereits ab 2025 verboten, ist damit falsch – maßgeblich sind allein die Stichtage der Verordnung.

Welcher GWP-Grenzwert gilt für welches Gerät – 150 oder 750?

Der GWP-Grenzwert von 150 gilt für alle betroffenen Gerätekategorien bis 12 kW – nur der Stichtag unterscheidet sich nach Gerätetyp. In manchen Ratgebern kursiert für Split-Geräte ein Grenzwert von 750; maßgeblich ist jedoch Annex IV der Verordnung (EU) 2024/573 mit einem Grenzwert von 150. Die Fristen im Überblick:
  • Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW: GWP-Grenze 150 ab dem 1. Januar 2027
  • Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW: GWP-Grenze 150 ab dem 1. Januar 2027
  • Split-Klimaanlagen (Luft-Luft) bis 12 kW: GWP-Grenze 150 ab dem 1. Januar 2029
Verbots-Matrix: Gerätetyp × GWP-Grenzwert × Datum

Gerätetyp

Leistungsklasse

GWP-Grenzwert ab 2027

Datum Inverkehrbringungsverbot

Betrifft R32 (GWP 675)?

Monoblock-Wärmepumpe

≤ 12 kW

150

1. Januar 2027

Ja – R32 über Grenzwert

Split-Luft-Wasser-Wärmepumpe

≤ 12 kW

150

1. Januar 2027

Ja – R32 über Grenzwert

Split-Klimaanlage Luft-Luft

≤ 12 kW

150

1. Januar 2029

Ja – R32 über Grenzwert

Wartung/Service nach Art. 13(4) der Verordnung (EU) 2024/573 (separates Wartungsverbot)

alle Bestandsanlagen

2.500

nach Zeitplan des Art. 13(4)

Nein – R32 liegt weit unter dieser Schwelle

Darf meine bestehende R32-Anlage nach 2027 weiterlaufen?

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Gilt das auch für Ihr Haus?

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Ja, Bestandsschutz gilt uneingeschränkt: Vor dem jeweiligen Stichtag rechtmäßig installierte R32-Anlagen dürfen unbegrenzt betrieben, gewartet, repariert und mit R32 nachgefüllt werden. Das Umweltbundesamt bestätigt, dass das Inverkehrbringungsverbot ausschließlich Hersteller und Importeure beim Erstverkauf neuer Geräte betrifft, nicht den privaten Weiterbetrieb. Es existiert kein Nachrüstungs- oder Austauschgebot, wie es etwa beim historischen R22-Phase-Out der Fall war.

Ist R32 in Wohnräumen gefährlich oder brennbar?

R32 ist als Sicherheitsklasse A2L eingestuft, also niedrig toxisch und nur schwach entzündlich, und stellt in normal belüfteten Wohnräumen keine praxisrelevante Gefahr dar. Für eine Zündung wäre eine hohe R32-Konzentration in der Raumluft nötig, die unter üblichen Lüftungsbedingungen in Wohnräumen nicht erreicht wird. Zum Vergleich besitzt R290 (Propan) mit der Sicherheitsklasse A3 nach ISO 817 eine deutlich höhere Flammenausbreitungsgeschwindigkeit als R32 und gilt als hochentzündlich. Hersteller begegnen dem Restrisiko bei R32-Geräten durch funkenarme Elektronik und Mindestraumgrößen für Split-Innengeräte nach DIN EN 378 (europäische Sicherheitsnorm für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen).

Welche Kältemittel ersetzen R32 – R290, R454B oder CO₂?

Die drei wichtigsten Nachfolger für R32 im Überblick:
  • R290 (Propan): GWP von nur 3 gegenüber 675 bei R32. Die Sicherheitsklasse A3 (hochentzündlich) nach ISO 817 erfordert strenge Füllmengen-Limitierungen und begünstigt die Monoblock-Bauweise mit Außenaufstellung.
  • R454B: GWP von rund 466 kombiniert mit der Sicherheitsklasse A2L (schwach entflammbar). Das ermöglicht die Weiternutzung bestehender Split-Systemarchitekturen mit moderaten Anpassungen.
  • R744 (CO₂): das natürliche Kältemittel Kohlendioxid mit einem GWP von 1, vor allem für gewerbliche Hochtemperatur-Anwendungen.
Fast alle großen Hersteller bieten inzwischen R290-Modelle an, darunter Daikin (Altherma 3 R), Vaillant (aroTHERM pure), Viessmann (Vitocal 150-A/250-A), Stiebel Eltron (WPL-A) und Panasonic (Aquarea J). Die Umstellung verläuft schrittweise – R32 und R410A bleiben für Service und Bestand verfügbar.
Kältemittelvergleich: R32 vs. Alternativen

Kältemittel

GWP (100 Jahre)

Sicherheitsklasse

Siedepunkt

Effizienz/Praxisnote

Status ab 2027

R32

675

A2L

−51,7 °C

Standard 2020–2026, gute Effizienz

Für Neuanlagen ≤12 kW WP verboten

R410A

2.088

A1 (nicht brennbar)

−51,5 °C

Vorgängertechnik, hoher GWP

Bereits durch R32 verdrängt

R290 (Propan)

3

A3 (hochentzündlich)

−42 °C

Sehr effizient, hohe Vorlauftemperaturen möglich

Hauptnachfolger für Monoblock

R454B

~466

A2L

k. A.

Übergangslösung für Split-Architekturen

Für Anlagen ≤12 kW ebenfalls über 150-Grenze

R744 (CO₂)

1

A1 (nicht brennbar)

−56,6 °C (Siedepunkt)

Hochtemperatur-Nische, hohe Anlagenkosten

Gewerbliche Nischenanwendung

Darf ich R32 selbst kaufen und nachfüllen?

Nein, das eigenständige Kaufen und Nachfüllen von R32 durch nicht zertifizierte Privatpersonen ist nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) grundsätzlich untersagt. Die Verordnung verlangt für Tätigkeiten an nicht-hermetischen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen eine Zertifizierung nach den Kategorien A1, A2, B, C, D oder E, je nach Tätigkeitsumfang und Systemgröße. Diese Kategorien lösten mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 das frühere System der Kategorien I bis IV ab. Eine Ausnahme gilt nur für hermetisch geschlossene Systeme, bei denen alle kältemittelführenden Bauteile werkseitig dauerhaft versiegelt sind (Definition nach ChemKlimaschutzV), etwa Monoblock-Wärmepumpen oder mobile Klimageräte. Split-Systeme mit Kältemittel-Rohrleitungen zwischen Innen- und Außeneinheit gelten dagegen als nicht-hermetisch und dürfen an Privatpersonen nur mit schriftlichem Nachweis eines beauftragten zertifizierten Fachbetriebs verkauft werden.

Kann ich R32 in eine R410A-Anlage einfüllen?

Nein, das Nachrüsten (Retrofit) einer bestehenden R410A-Anlage mit R32 ist technisch riskant und rechtlich unzulässig. R32 erreicht bei identischen Betriebsbedingungen deutlich höhere Verdichtungsendtemperaturen als R410A, was zu vorzeitiger Zersetzung des Verdichteröls (POE-Öl) führen kann. Zusätzlich wechselt die Sicherheitsklasse nach ISO 817 von A1 (nicht brennbar, R410A) zu A2L (schwach brennbar, R32), wofür die Elektronik von R410A-Geräten nicht ausgelegt ist. Ein solcher Kältemittelwechsel macht die ursprüngliche CE-Konformität des Geräts ungültig, da sich die sicherheitsrelevante Spezifikation ändert. In der Folge kann auch der Versicherungsschutz im Schadensfall entfallen.

Wie wirkt sich das Verbot auf Preis und Verfügbarkeit von R32 aus?

Die Verfügbarkeit von R32 bleibt nach 2027 zunächst gesichert, da die EU-Mengenreduktion (Phase-Down) primär auf F-Gase mit hohem GWP wie R410A oder R404A abzielt, nicht auf R32 selbst. Für Bestandsanlagen bleibt R32 zudem als Servicekältemittel verfügbar, da der Wartungs-Stopp nach Art. 13(4) erst bei einem GWP von 2.500 oder mehr greift — R32 liegt mit GWP 675 deutlich darunter.
Die Verordnung sieht vor, dass sich die Umstellung des Wärmepumpensektors auf Kältemittel mit niedrigerem GWP potenziell auf die Verfügbarkeit von HFKW-Gas im Unionsmarkt auswirken könnte. Den Wartungs-Stopp bestätigt auch das BMLUK in seiner FAQ zur F-Gase-Verordnung. Eine belastbare Preisprognose für R32 bis 2030 gibt es derzeit nicht.

Bekomme ich noch Förderung (BEG/KfW) für eine R32-Wärmepumpe?

Ja, R32-Wärmepumpen sind grundsätzlich weiterhin über die KfW-Förderung förderfähig, sofern sie die allgemeinen Effizienzanforderungen der BEG erfüllen. Die konkrete Förderhöhe sollte vor einer Kaufentscheidung direkt in der aktuellen BEG-Förderrichtlinie bei der KfW oder BAFA geprüft werden.

Lohnt sich der Kauf einer R32-Anlage 2026 noch?

Ja, der Kauf einer neuen R32-Wärmepumpe im Jahr 2026 ist aufgrund des lebenslangen Bestandsschutzes für vor 2027 installierte Geräte weiterhin wirtschaftlich sinnvoll. Ein noch 2026 installiertes R32-Gerät darf ohne zeitliche Begrenzung betrieben, gewartet und mit R32 nachgefüllt werden. Käufer mit Entscheidungsspielraum können den Kauf aber auch auf 2027 verschieben, um direkt eine Monoblock-Wärmepumpe mit R290 oder ein anderes Naturkältemittel-Modell zu erhalten, sofern dieses preislich und technisch passt. Für Bestandsgebäude mit hohen Vorlauftemperatur-Anforderungen kann R32 aktuell noch die breitere Modellauswahl bieten, etwa bei Geräten wie der Daikin Altherma 3 (R32-Modell) oder der Mitsubishi Ecodan Split Zubadan R32.

Zusammenfassung: R32 als Brückentechnologie mit definierten Grenzen

R32 bleibt zwischen 2026 und 2027 eine sichere, förderfähige Übergangstechnologie mit garantiertem Bestandsschutz für alle bis zum Stichtag installierten Geräte. Ab dem 1. Januar 2027 verschwindet R32 aus dem Neugeräte-Markt für Monoblock- und Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW, während für Split-Klimaanlagen laut Annex IV der Verordnung (EU) 2024/573 der gleiche GWP-Grenzwert von 150 erst zum 1. Januar 2029 greift. Wer heute kauft, profitiert von etablierter Technik und langfristiger Ersatzteilversorgung; wer abwarten kann, erhält ab 2027 Zugang zu R290- oder R454B-Geräten mit deutlich geringerem Klimawirkungspotenzial.

FAQ

Häufige Fragen

Ist R32 ab 2025 schon verboten?

Nein. Das Inverkehrbringungsverbot für die betroffenen Gerätekategorien greift erst zum **1. Januar 2027**.

Was bedeutet Inverkehrbringungsverbot genau?

Es bezeichnet das Verbot, neue Geräte mit R32 erstmalig auf dem EU-Markt bereitzustellen, nicht den Betrieb bestehender Anlagen. Ein Betriebsverbot für bestehende Anlagen ist damit nicht verbunden.

Muss ich meine R32-Wärmepumpe nach 2027 austauschen?

Nein, ein Austauschzwang existiert nicht. Vor 2027 rechtmäßig installierte R32-Anlagen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben und mit R32 nachgefüllt werden.

Welchen GWP-Grenzwert hat R32 genau?

R32 hat einen GWP-Wert von 675. Der ab 2027 geltende Grenzwert für neue Wärmepumpen ≤12 kW liegt bei 150; für Split-Klimaanlagen gilt derselbe Grenzwert von 150 gemäß Annex IV ab 1. Januar 2029.

Ist R32 in Split-Klimaanlagen genauso betroffen wie in Wärmepumpen?

Beim Grenzwert ja, beim Zeitpunkt nein: Für Wärmepumpen gilt der GWP-Grenzwert 150 bereits ab 2027, für Split-Klimaanlagen gilt derselbe Grenzwert von 150 laut Annex IV der Verordnung (EU) 2024/573 erst ab dem 1. Januar 2029.

Ist R290 (Propan) gefährlicher als R32?

In der Sicherheitsklassifizierung nach ISO 817 ja: R290 ist A3 (hochentzündlich), R32 ist A2L (schwach entzündlich). R290 erfordert deshalb strengere Füllmengen-Limitierungen und wird bevorzugt in Monoblock-Außenaufstellung genutzt.

Darf ich R32 ohne Kälteschein kaufen?

Nur für hermetisch geschlossene Systeme wie Monoblock-Wärmepumpen oder mobile Klimageräte. Für nicht-hermetische Split-Systeme ist ein Nachweis eines zertifizierten Fachbetriebs mit Zertifikatskategorie A1, A2, B, C, D oder E erforderlich.

Was passiert, wenn ich R32 in eine R410A-Anlage fülle?

Es drohen erhöhte Verdichtungsendtemperaturen mit Ölzersetzung, ein Wechsel der Sicherheitsklasse ohne passende Elektronik sowie der Verlust von CE-Konformität und Versicherungsschutz.

Wie hoch ist der CO₂-Fußabdruck von 1 kg R32?

Ein Kilogramm R32 entspricht bei vollständigem Austritt rund 0,7 Tonnen CO₂-Äquivalent (GWP 675).

Gilt der Wartungs-Stopp für R32-Anlagen ab GWP 2.500?

Nein, dieser Schwellenwert betrifft R32 nicht. Der separate Wartungsstopp nach Art. 13(4) der Verordnung (EU) 2024/573 gilt erst für Kältemittel mit GWP 2.500 oder mehr, R32 liegt mit 675 weit darunter.

Quellen

  1. EUR-Lex — Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (inkl. Annex IV und Art. 13(4))
  2. Umweltbundesamt — EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase
  3. BMLUK (Österreich) — FAQ zur EU-F-Gase-Verordnung
  4. LfU Bayern — Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

Redaktion

wärmepumpen-preise.de Redaktion

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Die wärmepumpen-preise.de-Redaktion prüft jeden Ratgeber auf fachliche Richtigkeit — auf Basis der aktuellen BEG-Förderrichtlinien, technischer Normen und Erfahrungswerten aus realen Wärmepumpen-Projekten in Deutschland. Wir arbeiten herstellerunabhängig und verkaufen keine Anlagen.

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