Das Wichtigste in Kürze
- Die KfW-Förderung 458 bezuschusst Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit einer Kombination aus Grundförderung und bis zu zwei Boni.
- Die Grundförderung von 30% lässt sich mit maximal zwei Boni zu einer Gesamtförderung von bis zu 70% (für einkommensschwache Selbstnutzer bis zu 80%) kombinieren – das entspricht bis zu 19.600 € beziehungsweise 22.400 € für die erste Wohneinheit.
- Zum 21.07.2026 ändern sich die Förderbedingungen; eine Übergangsphase beginnt am 09.07.2026.
- Der Antrag läuft ausschließlich über das Portal „Meine KfW" und muss vor Vertragsschluss mit einer aufschiebenden Bedingung gestellt werden.
- Seit 2024 ist die KfW statt der BAFA für die Heizungsförderung von Privatpersonen zuständig.
- Eine Kombination mit dem Ergänzungskredit 358/359 und der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG ist möglich, jedoch nicht für dieselben Kostenanteile.
Was ist die KfW-Förderung 458 und wer ist zuständig?
Wie hoch ist der maximale Zuschuss für eine Wärmepumpe 2026?
Komponente | Fördersatz | Bedingung |
Grundförderung | 30% | Keine besonderen Voraussetzungen |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16% | Austausch einer fossil betriebenen Heizung, nur Selbstnutzer |
Einkommensbonus | 10% bis 40%, gestaffelt nach Haushaltseinkommen | Einkommensabhängig, nur Selbstnutzer |
Gesamtdeckelung | max. 70% (bis zu 80% für einkommensschwache Selbstnutzer) | Unabhängig von der Summe der Einzelboni |
Aus welchen Bonus-Komponenten setzt sich die Förderung zusammen?
- Grundförderung (30%): steht allen Antragsberechtigten unabhängig von Nutzung oder Heizungstyp zu.
- Klimageschwindigkeitsbonus (16%): zusätzlicher Zuschuss für den Austausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher); ausschließlich für Selbstnutzer.
- Einkommensbonus (10% bis 40%): zusätzlicher, nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gestaffelter Zuschuss (40% bis 30.000 €, 30% bis 40.000 €, 10% bis 50.000 €); mit minderjährigem Kind im Haushalt reduziert ein einmaliger Familienzuschlag von 10.000 € das maßgebliche Einkommen; ausschließlich für Selbstnutzer.
- Effizienzbonus: entfällt zum 21.07.2026; Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (etwa R290) oder mit Erdwärme/Grundwasser/Abwasser als Wärmequelle erhalten dadurch aktuell keinen zusätzlichen Bonus mehr, auch nicht Vermieter.
Welche förderfähigen Kosten gelten pro Wohneinheit?
Wohneinheit | Förderfähige Kosten | Gültigkeit |
1. Wohneinheit im Gebäude | 28.000 € | Ab 21.07.2026 (bis 20.07.2026 galten 30.000 €) |
2. bis 6. Wohneinheit | 15.000 € je Einheit | Ab 21.07.2026 (unverändert gegenüber den bisherigen Bedingungen) |
ab 7. Wohneinheit | 8.000 € je Einheit | Ab 21.07.2026 (unverändert gegenüber den bisherigen Bedingungen) |
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Wer ist antragsberechtigt: Selbstnutzer, Vermieter oder WEG?
- Selbstnutzer (Eigenheim als Hauptwohnsitz): berechtigt zu Grundförderung plus beiden verbleibenden Boni (Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus), sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Vermieter: berechtigt ausschließlich zur Grundförderung von 30%; kein Anspruch auf Klimageschwindigkeitsbonus oder Einkommensbonus. Der früher auch für Vermieter verfügbare Effizienzbonus ist zum 21.07.2026 entfallen.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): antragsberechtigt für Gemeinschaftseigentum, etwa bei einer zentralen Heizungsanlage für das gesamte Gebäude.
- Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern: jede Wohneinheit wird bei der Kostendeckelung einzeln betrachtet, die Bonus-Berechtigung richtet sich pro Einheit nach der jeweiligen Nutzungsart. Details zur Kostendeckelung im Mehrfamilienhaus unterscheiden sich von der Förderung für Einfamilienhäuser.
Welche technischen Mindestanforderungen muss die Wärmepumpe erfüllen?
Anforderung | Mindestwert | Nachweis |
Effizienz (ETAs / vergleichbar zur Jahresarbeitszahl) | Programmspezifischer Mindestwert je Wärmepumpentyp | BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen |
Schallschutz Außeneinheit | Unterschreitung der EU-Ökodesign-Grenzwerte laut KfW-Vorgabe | Schallleistungspegel im Hersteller-Datenblatt |
Listung | Modell muss auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen stehen | Automatischer Abgleich im KfW-Prüftool bei Antragstellung |
Wie läuft der KfW-Antragsprozess Schritt für Schritt ab?
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte oder ein registriertes Fachunternehmen erstellt die technische Bestätigung mit Angaben zu Wärmepumpentyp, Kältemittel und geplanten Kosten.
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung: Der Vertrag mit dem Installationsbetrieb wird erst nach der BzA geschlossen und tritt nur bei Förderzusage der KfW in Kraft.
- Antragstellung im Portal „Meine KfW": Der Antrag wird online eingereicht, inklusive BzA-Nummer, persönlichen Daten und Vertrags-Upload.
- Förderzusage: Nach positiver Prüfung erteilt die KfW ein Geschäftszeichen; erst jetzt darf mit der Maßnahme begonnen werden.
- Durchführung: Der Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe inklusive hydraulischem Abgleich.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Verwendungsnachweis: Der Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen bestätigt die tatsächlich entstandenen Kosten und die ordnungsgemäße Umsetzung.
- Auszahlung: Nach Prüfung des Verwendungsnachweises überweist die KfW den Zuschuss.
Was ändert sich zum 21. Juli 2026 bei der KfW-Förderung?
Merkmal | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
Neue BzA-Erstellung nach alten Bedingungen | Möglich bis zum Beginn der Übergangsphase am 09.07.2026 | Nicht mehr möglich |
Anträge mit bestehender BzA | Einreichung nach alten Bedingungen bis 20.07.2026, 20:00 Uhr möglich | Neue Bedingungen laut veröffentlichter Richtlinie gelten verbindlich |
Fördersätze/-obergrenzen | 30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus + 30% Einkommensbonus + 5% Effizienzbonus, Deckel 70%, förderfähige Kosten 30.000 € (1. Wohneinheit) | 30% Grundförderung + 16% Klimageschwindigkeitsbonus + 10–40% gestaffelter Einkommensbonus, Deckel 70% (bis 80% für einkommensschwache Selbstnutzer), förderfähige Kosten 28.000 € (1. Wohneinheit) |
Betroffene Programme | 422, 458, 459, 522 unverändert | 422, 458, 459, 522 nach neuen Bedingungen |
Kann die KfW-Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
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Was kostet der KfW-Ergänzungskredit und wie wird er beantragt?
Welche Fehler führen zum Verlust des Förderanspruchs?
- Vertrag ohne aufschiebende Bedingung: Ein Liefer- oder Installationsvertrag ohne die Klausel, dass er nur bei KfW-Förderzusage wirksam wird, gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn.
- Bestellung oder Anzahlung vor Zusage: Material- oder Gerätebestellungen sowie Anzahlungen vor Erhalt der Förderzusage führen zur Ablehnung.
- Beginn von Rückbau- oder Bohrarbeiten vor Zusage: Auch die Deinstallation der Altanlage oder der Beginn einer Erdbohrung vor der Zusage zählt als vorzeitiger Beginn.
- Unvollständiger Verwendungsnachweis: Fehlende Fachunternehmererklärung, fehlendes Protokoll zum hydraulischen Abgleich oder fehlende Zahlungsnachweise verzögern oder gefährden die Auszahlung.
Welche Fristen gelten für den Verwendungsnachweis nach der Zusage?
Wie unterscheidet sich die KfW-Förderung 458 von der früheren BAFA-Förderung?
FAQ
Häufige Fragen
Gilt die KfW-Förderung 458 auch für Neubauten?
Nein. Die KfW-Förderung 458 richtet sich ausschließlich an **Bestandsgebäude**. Für Neubauten existieren separate KfW-Förderprogramme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Neubau), die andere Anforderungen und Fördersätze vorsehen.
Kann ich die Förderung rückwirkend beantragen, wenn ich schon einen Vertrag unterschrieben habe?
Nein, sofern der Vertrag keine aufschiebende Bedingung enthält. Ein bereits rechtswirksam geschlossener Vertrag ohne diese Klausel gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und schließt die Förderung für diese Maßnahme aus.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines KfW-Antrags?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann bei vollständigen, plausiblen Anträgen deutlich kürzer sein als bei Anträgen mit Rückfragen. Verbindliche Angaben zur aktuellen Bearbeitungszeit liefert das jeweilige KfW-Merkblatt beziehungsweise die Bestätigung im Antragsportal "Meine KfW".
Was passiert, wenn meine Bestätigung zum Antrag (BzA) während der Übergangsphase ausläuft?
Läuft die Gültigkeit der BzA während der Übergangsphase (09.07.–20.07.2026) ab, sollte der Antrag möglichst vor Fristende bei der KfW eingereicht werden, um noch von den bisherigen Bedingungen zu profitieren. Nach dem Ende der Übergangsphase gelten die neuen, ab 21.07.2026 wirksamen Förderbedingungen.
Muss ich die Wärmepumpe von einem Fachbetrieb einbauen lassen?
Ja. Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, das eine Fachunternehmererklärung zur ordnungsgemäßen Ausführung abgibt. Zusätzlich ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten für die Bestätigung zum Antrag und die Bestätigung nach Durchführung erforderlich.
Gilt die 70%-Förderung auch für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten?
Ja, grundsätzlich gilt dieselbe Förderlogik auch für Mehrfamilienhäuser. Die förderfähigen Kosten werden dabei jedoch **pro Wohneinheit** einzeln gedeckelt, sodass sich der maximale Gesamtzuschuss aus der Summe der Einzelobergrenzen aller Wohneinheiten im Gebäude ergibt – relevant etwa für die [Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus](/waermepumpe/fuer-mehrfamilienhaeuser).
Quellen
- KfW — Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW — Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
- KfW — Merkblatt Zuschuss Nr. 458 BEG Heizungsförderung für Privatpersonen
- BAFA — Förderprogramm im Überblick
- KfW — Anpassungen der BEG-Heizungsförderung zum 21.07.2026 (Programme 422, 458, 459, 522)
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