Das Wichtigste in Kürze
- Die wichtigsten Fakten zum Wärmepumpenstrom-Tarif 2026 im Überblick:
- §14a EnWG verpflichtet Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2024 zum Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen.
- Modul 1 bietet eine pauschale Netzentgelt-Entlastung ohne separaten Zähler.
- Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis, benötigt dafür aber einen eigenen Zähler.
- Geräte unter 4,2 Kilowatt Anschlussleistung fallen grundsätzlich nicht unter die §14a-Regelung.
- Der Netzbetreiber darf die Wärmepumpe bei Netzengpässen drosseln, aber nicht vollständig abschalten.
Was ist ein Wärmepumpenstrom-Tarif?
Was regelt § 14a EnWG?
Welche Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung?
- Wärmepumpen jeglicher Leistungsklasse ab 4,2 kW Anschlussleistung
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
- Stationäre Stromspeicher mit steuerbarer Netzanschlussleistung
- Klimaanlagen mit entsprechender Anschlussleistung
Modul 1, 2 oder 3: Welches Netzentgelt-Modul lohnt sich?
Merkmal | Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 |
Mechanik | Pauschale Entlastung | Reduzierter Arbeitspreis | Zeitvariable Netzentgelte |
Zähler nötig | Nein | Ja (separater Zähler) | Ja (Smart Meter) |
Zielgruppe | Geringverbraucher, Neubau | Vielverbraucher | Technik-affine Nutzer mit Pufferspeicher |
Voraussetzung | Anmeldung beim Netzbetreiber | Zweitarifzähler installiert | Intelligentes Messsystem (iMSys) |
Wie hoch ist die Ersparnis durch einen Wärmepumpentarif?
Wärmepumpen-Check
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Braucht man einen zweiten Zähler für den Wärmepumpentarif?
Wann und wie darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe drosseln?
Welche Übergangsregelung gilt für Bestandsanlagen?
Welche Anbieter bieten 2026 Wärmepumpentarife an?
Anbieter | Tarifmodell | Besonderheit |
Vattenfall | HT/NT-Tarif, bundesweit | 100 % Ökostrom, TÜV-zertifiziert |
E.ON | HT/NT-Tarif (Zweitarif) | Bündelungsrabatte bei Multi-Produkt-Kunden |
Octopus Energy | HT/NT-Tarif mit Smart-Meter-Fokus | Vorbereitung auf zeitvariable Tarife |
EWE | Eintarif, Fokus Norddeutschland | Regionale Verwurzelung, telefonischer Support |
Wie kombiniert man Wärmepumpentarif mit Photovoltaik?
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Wie meldet man eine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung an?
- Der Installateur meldet die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber an.
- Der Netzbetreiber prüft die Netzanschlussleistung und ordnet die Anlage dem Anwendungsbereich von §14a EnWG zu.
- Der Netzbetreiber legt gemeinsam mit dem Anschlussnehmer das gewünschte Netzentgelt-Modul fest.
- Bei Modul 2 oder Modul 3 erfolgt zusätzlich die Bestellung und Installation des erforderlichen Zählers beziehungsweise des intelligenten Messsystems.
- Der Netzbetreiber richtet die technische Steuerungsmöglichkeit über eine Steuerbox oder ein Energiemanagementsystem ein.
Welche Fehler sollten Sie bei der Tarifwahl vermeiden?
- Nur den Arbeitspreis vergleichen: Wer ausschließlich auf den günstigsten Arbeitspreis achtet, übersieht oft Grundpreis und Zählerkosten, die die Gesamtrechnung erheblich verändern.
- Neukundenbonus überschätzen: Ein hoher Bonus im ersten Vertragsjahr kann einen höheren Folgepreis in den weiteren Jahren verschleiern.
- Kündigungsfrist verpassen: Wird die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags nicht rechtzeitig notiert, verlängert sich der Vertrag automatisch zu ungünstigeren Konditionen.
- Modul-Wahl ohne Verbrauchsdaten: Wer sich für Modul 2 entscheidet, ohne den eigenen Jahresverbrauch der Wärmepumpe zu kennen, riskiert unnötige Zählerkosten ohne ausreichende Gegenersparnis.
- Zu kurze Vertragslaufzeiten: Monatlich kündbare Tarife sind flexibel, aber häufig dauerhaft teurer als Tarife mit zwölfmonatiger Preisgarantie.
FAQ
Häufige Fragen
Ab wann lohnt sich ein Wärmepumpentarif?
Ein separater Wärmepumpentarif mit Modul 2 lohnt sich nach mehreren unabhängigen Marktanalysen in der Regel ab einem Jahresverbrauch der Wärmepumpe von etwa **3.000 Kilowattstunden**. Unterhalb dieser Schwelle ist die pauschale Entlastung durch Modul 1 meist wirtschaftlicher, da hier keine zusätzlichen Zählerkosten anfallen.
Muss ich meine Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden?
Ja, die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung ist seit der §14a-EnWG-Reform vorgeschrieben und erfolgt in der Regel durch den Installationsbetrieb im Zuge der Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber ordnet die Anlage anschließend dem passenden Netzentgelt-Modul zu.
Was passiert, wenn ich meine Wärmepumpe nicht als SteuVE anmelde?
Ohne Anmeldung entfällt der Anspruch auf die Netzentgelt-Reduzierung nach §14a EnWG, sodass der volle Netzentgelt-Arbeitspreis anfällt. Zudem kann der Netzbetreiber die technische Steuerbarkeit nicht koordiniert einrichten, was im Zweifel zu Unklarheiten bei einer künftigen Netzengpasssituation führt.
Kann der Netzbetreiber meine Wärmepumpe komplett abschalten?
Nein, ein vollständiges Abschalten ist seit der §14a-Reform nicht mehr erlaubt. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei einer kritischen Netzsituation nur drosseln, wobei ein Basisbezug für den Betrieb der Wärmepumpe erhalten bleibt.
Gilt §14a EnWG auch für Bestandsanlagen vor 2024?
Für vor dem 1. Januar 2024 installierte Wärmepumpen gilt laut Bundesnetzagentur ein objektbezogener Bestandsschutz. Dieser Bestandsschutz endet jedoch, sobald die konkrete Bestandsanlage außer Betrieb genommen wird, etwa durch einen Defekt oder einen Austausch.
Was kostet der Einbau eines zweiten Zählers?
Die genauen Kosten für Zählermiete und Messstellenbetrieb eines zweiten Zählers variieren je nach Netzbetreiber und Vertragskonstellation. Vor der Entscheidung für Modul 2 oder eine Kaskadenschaltung mit Photovoltaik sollte die individuelle Kostenauskunft beim zuständigen Netzbetreiber eingeholt werden.
Quellen
- Bundesnetzagentur — Bundesnetzagentur legt Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen fest
- Bundesnetzagentur — Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Betroffene Anlagen)
- Bundesnetzagentur — §14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Beschlusskammer 6 & 8)
- Bundesnetzagentur — Mitteilung Nr. 4 — Empfehlung nach Tenorziffer 2d
- Bundesnetzagentur — Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Startseite)
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