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Ratgeber · Wärmepumpe

CHECK24 Wärmepumpenstrom 2026: Vergleich, Module und Kosten

CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich 2026: Funktionsweise, Modul 1–3 nach §14a EnWG, Steuerbox-Kosten und wie hoch die reale Ersparnis ausfällt.

Von wärmepumpen-preise.de Redaktion · Unabhängige Wärmepumpen-Beratung8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich ist ein Online-Rechner für Sondertarife an Wärmepumpen-Haushalte, dessen tatsächlicher Nutzen stark vom individuellen Zählerkonzept abhängt.
  • Betreiberin: Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München ist im Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen.
  • Kernregel nach §14a EnWG: Modul 1 bringt eine pauschale Netzentgelt-Reduzierung von 110 bis 190 Euro pro Jahr ohne separaten Zähler. Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent, verlangt dafür aber zwingend einen separaten Zähler.
  • Steuerbox-Pflicht: Ab 4,2 kW Anschlussleistung ist eine Steuerbox vorgeschrieben, deren Kosten auf bis zu 50 Euro pro Jahr gedeckelt sind.
  • Reale Ersparnis: Ohne separaten Zähler bleibt nur die Modul-1-Pauschale realistisch; erst mit Zweitzähler und hohem Verbrauch erschließen Modul 2 und Modul 3 einen nennenswert höheren Betrag.
Letzte Aktualisierung: 25. August 2026

Was ist der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich und wie funktioniert er?

Der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich ist ein Online-Vergleichsrechner, der Stromtarife für Wärmepumpenbetreiber anhand von Postleitzahl, Zählertyp und Jahresverbrauch gegenüberstellt. Das Werkzeug ist ein Teilbereich des allgemeinen Stromvergleichs der CHECK24 Vergleichsportal GmbH. Es berücksichtigt die drei Module der §14a-EnWG-Regelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen. Anders als der Wettbewerber Verivox fragt CHECK24 dabei nicht aktiv ab, ob ein separater Wärmepumpenzähler vorhanden ist. Diese Voraussetzung ist jedoch entscheidend dafür, ob ein Haushalt für den höheren Rabatt nach Modul 2 überhaupt qualifiziert. Nutzer müssen die eigene Zählersituation deshalb selbst einschätzen, etwa durch einen Blick auf Zählernummer und Zählerschrank, bevor sie ein angezeigtes Modul-2-Ergebnis als realistisch bewerten.

Wer betreibt CHECK24 und wie seriös ist das Vergleichsportal?

Betreiberin des Wärmepumpenstromvergleichs ist die CHECK24 Vergleichsportal GmbH, ein deutsches Vergleichsportal-Unternehmen mit Sitz in München. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Eine Registernummer und ein Gründungsdatum kursieren auf mehreren Registeraggregator-Websites; eine tagesaktuelle Bestätigung dieser Angaben ist über die offiziellen Register unternehmensregister.de oder handelsregister.de möglich, bevor sie in geschäftskritischen Zusammenhängen verwendet werden. CHECK24 bewirbt sich selbst als besonders vertrauenswürdiges Vergleichsportal — solche Eigenaussagen sind Marketing des Unternehmens und keine Bewertung einer unabhängigen dritten Stelle. Eine belastbare Einordnung der Seriosität liefern stattdessen unabhängige Stellen wie die Verbraucherzentrale.

Welche Daten benötigt der Wärmepumpenstromvergleich?

Der Vergleichsrechner benötigt mehrere Pflichtangaben, um ein belastbares Tarifergebnis für Wärmepumpen-Haushalte zu berechnen. Fehlt eine dieser Angaben oder wird sie ungenau geschätzt, verzerrt das die angezeigte Ersparnis.
  • Postleitzahl (PLZ): bestimmt den zuständigen Netzbetreiber und damit die regionalen Netzentgelte.
  • Zählertyp: Ein- oder Zweitarifzähler bzw. separater Wärmepumpenzähler, entscheidend für die Modul-Eignung.
  • Jahresverbrauch der Wärmepumpe in kWh: Grundlage für die Berechnung der Modul-1- und Modul-2-Ersparnis.
  • Netzbetreiber: wird meist automatisch aus der PLZ abgeleitet, bestimmt die konkrete Höhe des Netzentgelt-Arbeitspreises.
Anders als Verivox fragt CHECK24 nicht aktiv ab, ob tatsächlich ein separater Zähler vorhanden ist. Diese für die Modul-2-Eignung entscheidende Information müssen Nutzer selbst einschätzen und vor Vertragsabschluss anhand von Zählernummer und Zählerschrank prüfen.

Was regeln Modul 1, 2 und 3 nach §14a EnWG?

§14a EnWG ist die gesetzliche Grundlage, nach der Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen ab 4,2 kW Anschlussleistung von reduzierten Netzentgelten profitieren können. Die Bundesnetzagentur hat über ihre Beschlusskammer 8 detaillierte Vorgaben zur Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 und Modul 2 sowie zur Einführung eines zeitvariablen Netzentgelts nach Modul 3 entwickelt. Modul 3 ist seit dem 1. April 2025 zusätzlich zu Modul 1 zubuchbar. Ein separater Zähler ist nur für Modul 2 zwingend erforderlich; Modul 1 und Modul 3 sind grundsätzlich auch ohne separaten Zähler nutzbar, wobei Modul 3 ein intelligentes Messsystem (iMSys) voraussetzt.

Modul

Rechtsgrundlage

Wirkung

Zähler-Voraussetzung

Wert

Modul 1

§14a EnWG, Bundesnetzagentur-Festlegung

Pauschale Netzentgelt-Reduzierung

Nein

110–190 €/Jahr

Modul 2

§14a EnWG, Bundesnetzagentur-Festlegung

Reduzierung des im Netzentgelt-Arbeitspreis enthaltenen Anteils um 60 %

Ja, separater Zähler zwingend

60 % Rabatt auf Netzentgelt-Arbeitspreis

Modul 3

§14a EnWG, zeitvariable Ergänzung seit 1.4.2025

Zeitvariable Netzentgelte je Tageszeit

Ja, intelligentes Messsystem nötig

zusätzlich zu Modul 1 zubuchbar

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Die konkrete Ersparnis nach Modul 1 hängt von der jeweiligen Netzbetreiberregion ab, weshalb die Bundesnetzagentur eine Bandbreite statt eines einzelnen Werts festlegt.

Braucht man für einen Wärmepumpentarif zwingend einen separaten Zähler?

Ein separater Zähler ist nur für Modul 2 zwingend vorgeschrieben, nicht für Modul 1 oder Modul 3. Ein einfacher Ein- oder Zweitarifzähler als separate Messeinrichtung reicht dafür bereits aus. Ohne diesen separaten Zähler bleiben Modul 1 und Modul 3 nutzbar, wobei Modul 3 zusätzlich ein intelligentes Messsystem voraussetzt. CHECK24 fragt diese Zähler-Voraussetzung im Vergleichsformular nicht aktiv ab, anders als der Wettbewerber Verivox. Nutzer ohne separaten Zähler sollten deshalb ausschließlich die Modul-1-Pauschalersparnis als realistischen Wert einplanen und ein angezeigtes Modul-2-Ergebnis kritisch prüfen.

Was kostet die Steuerbox und wer zahlt sie?

Die Steuerbox ist eine gesetzlich vorgeschriebene Hardware-Komponente, die dem Netzbetreiber im Fall einer drohenden Netzüberlastung ermöglicht, die Leistung der Wärmepumpe zu steuern. Sie wird ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW vorgeschrieben. Die jährlichen Kosten für die Steuerbox liegen laut Bundesnetzagentur-Regelung bei bis zu 50 Euro pro Jahr. Zahlungspflichtig ist der Netzanschlussnehmer, also der Betreiber der Wärmepumpe. Eine freiwillige CLS-Steuerbox als Zusatzprodukt einzelner Anbieter ist von dieser gesetzlichen Pflicht-Steuerbox zu unterscheiden und für die Teilnahme an den §14a-Modulen nicht erforderlich; belastbare, einheitliche Preisangaben dazu liegen nicht vor.

Was sagen unabhängige Prüfstellen über Wärmepumpenstrom-Vergleichsportale?

Unabhängige Prüfstellen äußern sich vor allem zum grundsätzlichen Funktionieren des Wechselprozesses und zum Verbraucherschutz, weniger zu einzelnen Vergleichsportalen im direkten Preisvergleich. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei einem Anbieterwechsel, das Zählerkonzept vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen, da nicht jedes Portal die technische Eignung für Modul 2 aktiv abfragt. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Regulierungsbehörde, die über ihre Beschlusskammer 8 die genauen Vorgaben zu Modul 1, 2 und 3 festlegt und deren Einhaltung durch Netzbetreiber überwacht. Ein Vergleichsportal wie CHECK24 kann diese gesetzlichen Module lediglich anzeigen und vermitteln, ändert an ihrer regulatorischen Ausgestaltung jedoch nichts.

Wie viel kostet Wärmepumpenstrom 2026 und wie hoch ist die reale Ersparnis?

Ersparnis (€/Jahr) = Jahresverbrauch Wärmepumpe (kWh) × Netzentgelt-Arbeitspreis (ct/kWh) × 0,60 ÷ 100 − Zweitzähler-Grundpreis (€/Jahr)
Diese Formel bildet die Modul-2-Ersparnis ab, bei der der im Netzentgelt-Arbeitspreis enthaltene Anteil um 60 Prozent reduziert wird. Der genaue Netzentgelt-Arbeitspreis wird vom jeweils zuständigen Verteilnetzbetreiber veröffentlicht und variiert regional.
Rechenbeispiel: Ein Einfamilienhaus mit einer Wärmepumpe und einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh sowie vorhandenem separatem Zähler kombiniert Modul 1 mit Modul 2. Die Modul-1-Pauschale liegt in der Bandbreite von 110 bis 190 Euro pro Jahr, abhängig von der Netzbetreiberregion. Wird zusätzlich der Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent reduziert, addiert sich je nach individuellem Arbeitspreis ein weiterer Betrag zur Modul-1-Pauschale, abzüglich der laufenden Kosten für den separaten Zähler. Die tatsächliche Gesamtersparnis lässt sich deshalb nicht als bundesweit einheitliche Zahl angeben, sondern nur anhand des individuell für die eigene Postleitzahl und den eigenen Verbrauch angezeigten Vergleichsergebnisses verlässlich bestimmen — genau das ist die Funktion, die ein Vergleichsrechner wie CHECK24 übernimmt.

Wie läuft der Anbieterwechsel ab (Zählerkonzept, Steuerbox, Meldung)?

  • Zählerkonzept prüfen: Für Modul-2-Tarife ist ein separater Zähler zwingend erforderlich, wie die Verbraucherzentrale bestätigt; ein einfacher Ein- oder Zweitarifzähler reicht dafür aus.
  • Steuerbox und Messstelle einrichten: Der zuständige Messstellenbetreiber installiert die Steuerbox und, falls für Modul 3 nötig, ein intelligentes Messsystem; die Steuerbox-Kosten sind auf bis zu 50 Euro pro Jahr gedeckelt.
  • Zählernummer korrekt übermitteln: Eine falsche oder veraltete Zählernummer beim Vertragsabschluss kann zu Problemen mit der Abrechnung führen; ein Abgleich mit der letzten Stromabrechnung oder dem Zählerschrank vor Vertragsabschluss beugt dem vor.
  • Wechsel beim Netzbetreiber anmelden: Der neue Stromlieferant meldet den Wechsel technisch beim zuständigen Netzbetreiber an, der die reduzierten Netzentgelte anschließend mit dem Lieferanten abrechnet.

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Wer die Wärmepumpe zusätzlich über die KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026 fördern lässt, sollte den Förderantrag unabhängig vom Stromtarifwechsel planen, da beide Prozesse getrennt laufen.

Wie unterscheidet sich CHECK24 von Verivox und anderen Vergleichsportalen?

Kriterium

CHECK24

Verivox

Abfrage separater Zähler im Formular

Nein, Nutzer muss selbst einschätzen

Ja, aktive Abfrage

Betreiber-Sitz

München

siehe Verivox-Wärmepumpenstrom-Vergleich

Berücksichtigte §14a-Module

Modul 1, 2, 3

Modul 1, 2, 3

Grundprinzip

Tarifvergleich nach PLZ, Zählertyp, Jahresverbrauch

Tarifvergleich nach PLZ, Zählertyp, Jahresverbrauch, inklusive aktiver Zählerkonzept-Abfrage

Der wesentliche praktische Unterschied liegt in der Abfrage des Zählerkonzepts: Verivox fragt aktiv nach einem vorhandenen separaten Zähler und kann Nutzer dadurch direkter auf ein realistisches Modul-2-Ergebnis lenken, während CHECK24 diese Einschätzung dem Nutzer überlässt. Mehr Details zu den gesetzlichen Grundlagen der Module liefert der Beitrag zu Wärmepumpenstrom-Tarifen und §14a EnWG.

Was passiert, wenn der neue Stromanbieter insolvent wird?

  • Automatische Ersatzversorgung: Wird ein Energielieferant insolvent, übernimmt automatisch der örtliche Grund- beziehungsweise Ersatzversorger die Belieferung; dazu ist er laut Bundesnetzagentur gesetzlich verpflichtet.
  • Versorgungssicherheit bestätigen lassen: Die Bundesnetzagentur stellt klar: "Ihre Versorgung mit Energie ist durch die Ersatzversorgung immer gesichert." Eine Unterbrechung der Stromlieferung findet dadurch nicht statt.
  • Ersatzversorgung schriftlich bestätigen lassen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Beginn der Ersatzversorgung beim Grundversorger schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Alten Vertrag kündigen und Zählerstand melden: Sobald die Ersatzversorgung feststeht, sollte der Vertrag mit dem insolventen Lieferanten vorsorglich gekündigt und der aktuelle Zählerstand mitgeteilt werden.
  • Anbieter wechseln: Die Verbraucherzentrale rät dazu, danach aktiv den Stromanbieter zu wechseln, denn die Ersatzversorgung ist in der Regel teurer als ein regulärer Vertrag, kann aber jederzeit beendet werden.

Welche Nachteile und typischen Fehler gibt es beim Wärmepumpenstromvergleich?

  • Beworbene Ersparnis unkritisch übernehmen: Werbeaussagen zu maximalen Sparbeträgen sind Marketing des Anbieters und keine unabhängig geprüfte Durchschnittszahl für den eigenen Haushalt.
  • Zählerkonzept nicht selbst prüfen: Da CHECK24 nicht aktiv nach einem separaten Zähler fragt, kann ein angezeigtes Modul-2-Ergebnis technisch unrealistisch sein, wenn kein passender Zähler vorhanden ist.
  • Zählernummer nicht abgleichen: Wird beim Wechsel eine falsche Zählernummer übermittelt, kann es zu Abrechnungsproblemen mit dem neuen Anbieter kommen; ein Abgleich mit Zählerschrank oder letzter Abrechnung vor Vertragsabschluss vermeidet das.
  • Steuerbox-Pflicht und freiwillige Zusatzprodukte verwechseln: Die gesetzlich gedeckelte Steuerbox ist von freiwilligen Zusatzprodukten einzelner Anbieter zu unterscheiden, die für die §14a-Module nicht erforderlich sind.

Für wen lohnt sich der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich?

  • Haushalte ohne separaten Zähler: Hier bleibt nur die Modul-1-Pauschale relevant; ein Vergleich lohnt sich trotzdem, um die regional unterschiedliche Bandbreite von 110 bis 190 Euro pro Jahr auszuschöpfen. Ein Parallel-Check bei Verivox kann sinnvoll sein, da dieses Portal aktiv nach dem Zählerkonzept fragt.
  • Haushalte mit separatem Zähler und hohem Verbrauch: Dieses Profil profitiert am stärksten, da Modul 2 mit dem 60-Prozent-Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis kombinierbar mit Modul 1 zusätzliche Ersparnis erschließt.
  • Haushalte, die zusätzlich eine neue Wärmepumpe planen: Für sie lohnt sich ein Blick auf die KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026 parallel zum Stromtarifvergleich, da beide Maßnahmen unabhängig voneinander die Gesamtkosten senken.
  • Haushalte, die die reale Jahresarbeitszahl ihrer Wärmepumpe kennen: Ein bekannter, realistischer Jahresverbrauch macht die im Vergleich eingegebenen Werte präziser und das angezeigte Ergebnis verlässlicher.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Wärmepumpentarif zwingend einen separaten Zähler?

Nur für Modul 2 ist ein separater Zähler zwingend vorgeschrieben. Modul 1 und Modul 3 sind grundsätzlich auch ohne separaten Zähler nutzbar, wobei Modul 3 ein intelligentes Messsystem voraussetzt.

Was passiert, wenn mein neuer Stromanbieter insolvent wird?

Der örtliche Grund- beziehungsweise Ersatzversorger übernimmt die Belieferung automatisch und gesetzlich verpflichtet weiter. Die Stromversorgung wird dabei nicht unterbrochen.

Was regelt Modul 2 nach §14a EnWG?

Modul 2 reduziert den im Netzentgelt-Arbeitspreis enthaltenen Anteil um 60 Prozent, verlangt dafür aber zwingend einen separaten Zähler als technische Voraussetzung.

Was kostet die Steuerbox?

Die gesetzlich vorgeschriebene Steuerbox kostet bis zu 50 Euro pro Jahr und ist ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW Pflicht.

Ist CHECK24 seriös?

CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist ein im Handelsregister München eingetragenes Unternehmen. Eine differenzierte Bewertung der Seriosität sollte sich auf unabhängige Stellen wie die Verbraucherzentrale stützen statt auf Eigenaussagen des Anbieters.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur — § 14a EnWG (Beschlusskammer 8)
  2. Bundesnetzagentur — Ersatzversorgung
  3. Bundesnetzagentur — Insolvenz des Energielieferanten
  4. Verbraucherzentrale — Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist?

Redaktion

wärmepumpen-preise.de Redaktion

Unabhängige Wärmepumpen-Beratung

Die wärmepumpen-preise.de-Redaktion prüft jeden Ratgeber auf fachliche Richtigkeit — auf Basis der aktuellen BEG-Förderrichtlinien, technischer Normen und Erfahrungswerten aus realen Wärmepumpen-Projekten in Deutschland. Wir arbeiten herstellerunabhängig und verkaufen keine Anlagen.

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