Das Wichtigste in Kürze
- Der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich ist ein Online-Rechner für Sondertarife an Wärmepumpen-Haushalte, dessen tatsächlicher Nutzen stark vom individuellen Zählerkonzept abhängt.
- Betreiberin: Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München ist im Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen.
- Kernregel nach §14a EnWG: Modul 1 bringt eine pauschale Netzentgelt-Reduzierung von 110 bis 190 Euro pro Jahr ohne separaten Zähler. Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent, verlangt dafür aber zwingend einen separaten Zähler.
- Steuerbox-Pflicht: Ab 4,2 kW Anschlussleistung ist eine Steuerbox vorgeschrieben, deren Kosten auf bis zu 50 Euro pro Jahr gedeckelt sind.
- Reale Ersparnis: Ohne separaten Zähler bleibt nur die Modul-1-Pauschale realistisch; erst mit Zweitzähler und hohem Verbrauch erschließen Modul 2 und Modul 3 einen nennenswert höheren Betrag.
Was ist der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich und wie funktioniert er?
Wer betreibt CHECK24 und wie seriös ist das Vergleichsportal?
Welche Daten benötigt der Wärmepumpenstromvergleich?
- Postleitzahl (PLZ): bestimmt den zuständigen Netzbetreiber und damit die regionalen Netzentgelte.
- Zählertyp: Ein- oder Zweitarifzähler bzw. separater Wärmepumpenzähler, entscheidend für die Modul-Eignung.
- Jahresverbrauch der Wärmepumpe in kWh: Grundlage für die Berechnung der Modul-1- und Modul-2-Ersparnis.
- Netzbetreiber: wird meist automatisch aus der PLZ abgeleitet, bestimmt die konkrete Höhe des Netzentgelt-Arbeitspreises.
Was regeln Modul 1, 2 und 3 nach §14a EnWG?
Modul | Rechtsgrundlage | Wirkung | Zähler-Voraussetzung | Wert |
Modul 1 | §14a EnWG, Bundesnetzagentur-Festlegung | Pauschale Netzentgelt-Reduzierung | Nein | 110–190 €/Jahr |
Modul 2 | §14a EnWG, Bundesnetzagentur-Festlegung | Reduzierung des im Netzentgelt-Arbeitspreis enthaltenen Anteils um 60 % | Ja, separater Zähler zwingend | 60 % Rabatt auf Netzentgelt-Arbeitspreis |
Modul 3 | §14a EnWG, zeitvariable Ergänzung seit 1.4.2025 | Zeitvariable Netzentgelte je Tageszeit | Ja, intelligentes Messsystem nötig | zusätzlich zu Modul 1 zubuchbar |
Wärmepumpen-Check
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Braucht man für einen Wärmepumpentarif zwingend einen separaten Zähler?
Was kostet die Steuerbox und wer zahlt sie?
Was sagen unabhängige Prüfstellen über Wärmepumpenstrom-Vergleichsportale?
Wie viel kostet Wärmepumpenstrom 2026 und wie hoch ist die reale Ersparnis?
Wie läuft der Anbieterwechsel ab (Zählerkonzept, Steuerbox, Meldung)?
- Zählerkonzept prüfen: Für Modul-2-Tarife ist ein separater Zähler zwingend erforderlich, wie die Verbraucherzentrale bestätigt; ein einfacher Ein- oder Zweitarifzähler reicht dafür aus.
- Steuerbox und Messstelle einrichten: Der zuständige Messstellenbetreiber installiert die Steuerbox und, falls für Modul 3 nötig, ein intelligentes Messsystem; die Steuerbox-Kosten sind auf bis zu 50 Euro pro Jahr gedeckelt.
- Zählernummer korrekt übermitteln: Eine falsche oder veraltete Zählernummer beim Vertragsabschluss kann zu Problemen mit der Abrechnung führen; ein Abgleich mit der letzten Stromabrechnung oder dem Zählerschrank vor Vertragsabschluss beugt dem vor.
- Wechsel beim Netzbetreiber anmelden: Der neue Stromlieferant meldet den Wechsel technisch beim zuständigen Netzbetreiber an, der die reduzierten Netzentgelte anschließend mit dem Lieferanten abrechnet.
Wärmepumpen-Check
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Wie unterscheidet sich CHECK24 von Verivox und anderen Vergleichsportalen?
Kriterium | CHECK24 | Verivox |
Abfrage separater Zähler im Formular | Nein, Nutzer muss selbst einschätzen | Ja, aktive Abfrage |
Betreiber-Sitz | München | siehe Verivox-Wärmepumpenstrom-Vergleich |
Berücksichtigte §14a-Module | Modul 1, 2, 3 | Modul 1, 2, 3 |
Grundprinzip | Tarifvergleich nach PLZ, Zählertyp, Jahresverbrauch | Tarifvergleich nach PLZ, Zählertyp, Jahresverbrauch, inklusive aktiver Zählerkonzept-Abfrage |
Was passiert, wenn der neue Stromanbieter insolvent wird?
- Automatische Ersatzversorgung: Wird ein Energielieferant insolvent, übernimmt automatisch der örtliche Grund- beziehungsweise Ersatzversorger die Belieferung; dazu ist er laut Bundesnetzagentur gesetzlich verpflichtet.
- Versorgungssicherheit bestätigen lassen: Die Bundesnetzagentur stellt klar: "Ihre Versorgung mit Energie ist durch die Ersatzversorgung immer gesichert." Eine Unterbrechung der Stromlieferung findet dadurch nicht statt.
- Ersatzversorgung schriftlich bestätigen lassen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Beginn der Ersatzversorgung beim Grundversorger schriftlich bestätigen zu lassen.
- Alten Vertrag kündigen und Zählerstand melden: Sobald die Ersatzversorgung feststeht, sollte der Vertrag mit dem insolventen Lieferanten vorsorglich gekündigt und der aktuelle Zählerstand mitgeteilt werden.
- Anbieter wechseln: Die Verbraucherzentrale rät dazu, danach aktiv den Stromanbieter zu wechseln, denn die Ersatzversorgung ist in der Regel teurer als ein regulärer Vertrag, kann aber jederzeit beendet werden.
Welche Nachteile und typischen Fehler gibt es beim Wärmepumpenstromvergleich?
- Beworbene Ersparnis unkritisch übernehmen: Werbeaussagen zu maximalen Sparbeträgen sind Marketing des Anbieters und keine unabhängig geprüfte Durchschnittszahl für den eigenen Haushalt.
- Zählerkonzept nicht selbst prüfen: Da CHECK24 nicht aktiv nach einem separaten Zähler fragt, kann ein angezeigtes Modul-2-Ergebnis technisch unrealistisch sein, wenn kein passender Zähler vorhanden ist.
- Zählernummer nicht abgleichen: Wird beim Wechsel eine falsche Zählernummer übermittelt, kann es zu Abrechnungsproblemen mit dem neuen Anbieter kommen; ein Abgleich mit Zählerschrank oder letzter Abrechnung vor Vertragsabschluss vermeidet das.
- Steuerbox-Pflicht und freiwillige Zusatzprodukte verwechseln: Die gesetzlich gedeckelte Steuerbox ist von freiwilligen Zusatzprodukten einzelner Anbieter zu unterscheiden, die für die §14a-Module nicht erforderlich sind.
Für wen lohnt sich der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich?
- Haushalte ohne separaten Zähler: Hier bleibt nur die Modul-1-Pauschale relevant; ein Vergleich lohnt sich trotzdem, um die regional unterschiedliche Bandbreite von 110 bis 190 Euro pro Jahr auszuschöpfen. Ein Parallel-Check bei Verivox kann sinnvoll sein, da dieses Portal aktiv nach dem Zählerkonzept fragt.
- Haushalte mit separatem Zähler und hohem Verbrauch: Dieses Profil profitiert am stärksten, da Modul 2 mit dem 60-Prozent-Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis kombinierbar mit Modul 1 zusätzliche Ersparnis erschließt.
- Haushalte, die zusätzlich eine neue Wärmepumpe planen: Für sie lohnt sich ein Blick auf die KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026 parallel zum Stromtarifvergleich, da beide Maßnahmen unabhängig voneinander die Gesamtkosten senken.
- Haushalte, die die reale Jahresarbeitszahl ihrer Wärmepumpe kennen: Ein bekannter, realistischer Jahresverbrauch macht die im Vergleich eingegebenen Werte präziser und das angezeigte Ergebnis verlässlicher.
FAQ
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Wärmepumpentarif zwingend einen separaten Zähler?
Nur für Modul 2 ist ein separater Zähler zwingend vorgeschrieben. Modul 1 und Modul 3 sind grundsätzlich auch ohne separaten Zähler nutzbar, wobei Modul 3 ein intelligentes Messsystem voraussetzt.
Was passiert, wenn mein neuer Stromanbieter insolvent wird?
Der örtliche Grund- beziehungsweise Ersatzversorger übernimmt die Belieferung automatisch und gesetzlich verpflichtet weiter. Die Stromversorgung wird dabei nicht unterbrochen.
Was regelt Modul 2 nach §14a EnWG?
Modul 2 reduziert den im Netzentgelt-Arbeitspreis enthaltenen Anteil um 60 Prozent, verlangt dafür aber zwingend einen separaten Zähler als technische Voraussetzung.
Was kostet die Steuerbox?
Die gesetzlich vorgeschriebene Steuerbox kostet bis zu 50 Euro pro Jahr und ist ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW Pflicht.
Ist CHECK24 seriös?
CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist ein im Handelsregister München eingetragenes Unternehmen. Eine differenzierte Bewertung der Seriosität sollte sich auf unabhängige Stellen wie die Verbraucherzentrale stützen statt auf Eigenaussagen des Anbieters.
Quellen
Wärmepumpen-Check
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