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Ratgeber · Wärmepumpe

Einkommensbonus Wärmepumpe 2026: Voraussetzungen und Berechnung

Der Einkommensbonus staffelt sich ab 21.07.2026 dreistufig: 40, 30 oder 10 Prozent je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. So berechnen Sie Anspruch und Förderhöhe.

Von wärmepumpen-preise.de Redaktion · Unabhängige Wärmepumpen-Beratung9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einkommensbonus ist der einkommensabhängige Baustein der KfW-Heizungsförderung und wird ab dem 21. Juli 2026 dreistufig gestaffelt. Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Werte zusammen.
  • Dreistufig ab 21.07.2026: 40 % bis 30.000 € zvE, 30 % bis 40.000 € zvE, 10 % bis 50.000 € zvE Haushaltsjahreseinkommen.
  • Maßgeblich: das zu versteuernde Einkommen (zvE) laut Steuerbescheid — für Anträge 2026 der Durchschnitt aus 2023 und 2024.
  • Familienzuschlag: minderjährige Kinder senken das angesetzte Einkommen einmalig um 10.000 €.
  • Förderdeckel: maximal 70 % der Kosten, für Eigentümer mit Haushaltseinkommen bis 40.000 € bis zu 80 %.
  • Nachweis: nur der Einkommensteuerbescheid wird akzeptiert — Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbescheide nicht.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026

Was ist der Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung?

Der Einkommensbonus ist der einkommensabhängige Förderbaustein innerhalb des KfW-Zuschusses 458 ("Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") und erhöht den Fördersatz zusätzlich zur Grundförderung. Er steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu, deren Haushaltseinkommen unterhalb festgelegter Schwellen liegt.
Die Grundförderung beträgt einheitlich 30 Prozent der förderfähigen Kosten und wird jedem antragstellenden Eigentümer unabhängig vom Einkommen gewährt. Der Einkommensbonus kommt zusätzlich hinzu und ist der einzige Baustein der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der direkt an das Haushaltseinkommen gekoppelt ist. Programm 458 bündelt sämtliche Boni — Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus — in einem gemeinsamen Antrag über das KfW-Kundenportal.
Laut der KfW-Übersicht zu den Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026 gilt ab dem 21. Juli 2026 eine neue, dreistufige Struktur des Einkommensbonus, die den bisherigen pauschalen Satz von 30 Prozent ablöst. Bis zum 20. Juli 2026 galt noch der einheitliche Satz von 30 Prozentpunkten bei einer Einkommensgrenze von 40.000 Euro. Laut KfW-Pressemitteilung zur Umstellungsphase konnten Antragstellende mit einer bereits vorliegenden, gültigen Bestätigung zum Antrag (BzA) den Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Bedingungen einreichen; bereits eingereichte, aber noch nicht zugesagte Anträge werden nach den zum Einreichzeitpunkt gültigen Bedingungen geprüft, und bereits erteilte Förderzusagen bleiben in jedem Fall gültig.

Wie hoch ist der Einkommensbonus 2026?

Seit dem 21. Juli 2026 gestaffelt sich der Einkommensbonus in drei Stufen: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Oberhalb von 50.000 Euro entfällt der Bonus vollständig.
Diese Staffelung ersetzt den bis zum 20. Juli 2026 geltenden einheitlichen Satz von 30 Prozent bei einer einzigen Grenze von 40.000 Euro. Die neue Struktur begünstigt Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen stärker, öffnet den Bonus aber gleichzeitig für eine breitere Einkommensgruppe bis 50.000 Euro — allerdings mit einem reduzierten Satz von nur 10 Prozent in der obersten Stufe.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Einkommensbonus ab 21.07.2026

Einkommensbonus bis 20.07.2026

bis 30.000 €

40 %

30 %

über 30.000 € bis 40.000 €

30 %

30 %

über 40.000 € bis 50.000 €

10 %

0 % (keine Förderung)

über 50.000 €

0 %

0 %

Welche Voraussetzungen gelten für den Einkommensbonus?

Anspruch auf den Einkommensbonus hat, wer das geförderte Gebäude selbst bewohnt, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und mit dem Antrag die Grundförderung im Rahmen des Zuschusses 458 beantragt. Alle drei Bedingungen müssen gemeinsam vorliegen.
Die folgenden Kriterien bestimmen die Berechtigung:
  • Selbstnutzung: Die Wohneinheit muss Haupt- oder alleiniger Wohnsitz des Antragstellers sein; vermietete Einheiten sind ausgeschlossen.
  • Grundbucheintrag: Der Antragsteller muss als Eigentümer der Wohneinheit im Grundbuch stehen.
  • Gemeinsamer Antrag: Der Einkommensbonus wird zusammen mit der Grundförderung im selben Zuschuss-458-Antrag aktiviert, vor Beginn der Maßnahme.
  • Einkommensschwelle: Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf die jeweilige Stufengrenze (30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €) nicht überschreiten.
Vermieter sind vom Einkommensbonus grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn ihr Einkommen unterhalb der niedrigsten Stufe liegt — die Selbstnutzung ist eine eigenständige, nicht verhandelbare Bedingung.

Welches Einkommen zählt: zvE, Brutto oder Netto?

Maßgeblich für alle drei Einkommensstufen ist ausschließlich das zu versteuernde Einkommen (zvE) laut Einkommensteuerbescheid — nicht das Bruttoeinkommen und nicht das Nettoeinkommen. Es handelt sich um den Betrag, den das Finanzamt nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen für die Einkommensteuerberechnung heranzieht.
Das zvE liegt regelmäßig deutlich unter dem Bruttolohn, weshalb mehr Haushalte die jeweilige Einkommensgrenze erreichen, als ein Blick auf die Gehaltsabrechnung vermuten lässt. Bei mehreren relevanten Haushaltsmitgliedern werden die einzelnen zvE-Werte addiert und anschließend über zwei Jahre gemittelt.

Einkommensbegriff

Bedeutung

Relevant für den Einkommensbonus?

Bruttoeinkommen

Lohn vor Steuern und Sozialabgaben

Nein

Nettoeinkommen

ausgezahlter Betrag nach Abzügen

Nein

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Betrag laut Steuerbescheid nach Freibeträgen

Ja — allein maßgeblich

Welches zu versteuernde Einkommen zählt für den Antrag?

Für den Einkommensbonus zählt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid der relevanten Haushaltsmitglieder. Die KfW prüft dieses Einkommen gegen die jeweilige Stufengrenze von 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro.
Welcher Steuerbescheid konkret vorzulegen ist, richtet sich nach den Vorgaben im KfW-Merkblatt zum Zuschuss 458 und den zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Bescheiden. Antragstellende sollten sich vor der Einreichung anhand der aktuellen KfW-Nachweischeckliste absichern, welcher Veranlagungszeitraum akzeptiert wird.

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Wer zählt zum Haushalt beim Einkommensbonus?

Zum Haushalt zählen alle volljährigen Eigentümer mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Wohneinheit sowie deren dort gemeldete Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Das Einkommen dieser Personen wird zusammengerechnet und gemittelt.
Folgende Personengruppen zählen mit beziehungsweise nicht mit:
  • Volljähriger Eigentümer mit Hauptwohnsitz: zählt mit.
  • Im Haushalt gemeldeter Ehe-, Lebens- oder eheähnlicher Partner: zählt mit.
  • Minderjährige Kinder: zählen nicht zur Einkommenssumme, lösen aber den Familienzuschlag aus.
  • Mitbewohner ohne Eigentum und ohne Partnerschaft: zählt nicht mit.
Entscheidend ist stets die Kombination aus Eigentum, Meldung am Hauptwohnsitz und Partnerschaftsstatus — wer nur dort wohnt, ohne eine dieser Bedingungen zu erfüllen, bleibt bei der Einkommensberechnung unberücksichtigt.

Wie wirkt der Familienzuschlag auf den Einkommensbonus?

Der Familienzuschlag reduziert das für den Einkommensbonus maßgebliche Haushaltseinkommen um einmalig 10.000 Euro pro im Haushalt lebendem minderjährigem Kind. Dadurch rutschen Familien häufig in eine günstigere Förderstufe.
Maßgebliches Einkommen mit Familienzuschlag = durchschnittliches zvE − 10.000 €
Beispiel: Eine Familie mit einem minderjährigen Kind und einem durchschnittlichen zvE von 40.000 Euro sinkt rechnerisch auf 30.000 Euro. Damit greift die 40-Prozent-Stufe statt der 30-Prozent-Stufe, die ohne Familienzuschlag anzuwenden gewesen wäre.
Der Familienzuschlag wirkt einmalig pro Antrag, nicht gestaffelt nach Kinderzahl — die 10.000-Euro-Reduktion gilt bei einem oder mehreren minderjährigen Kindern im Haushalt gleich.

Welche Nachweise verlangt die KfW für den Einkommensbonus?

Die KfW akzeptiert für den Einkommensbonus ausschließlich den Einkommensteuerbescheid. Andere Einkommensnachweise werden ausdrücklich zurückgewiesen.
Folgende Dokumente sind Pflichtnachweis oder werden nicht akzeptiert:
  • Einkommensteuerbescheid: Pflichtnachweis, muss Steuernummer, Name, Steuerjahr und den ausgewiesenen zvE-Betrag enthalten.
  • Meldebescheinigung aller relevanten Haushaltsmitglieder: Pflichtnachweis zum Beleg der Selbstnutzung.
  • Grundbuchauszug: Pflichtnachweis zum Beleg des Eigentums.
  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers: nicht akzeptiert.
  • Rentenbescheid: nicht akzeptiert (Ausnahme siehe Rentner-Sonderweg).
  • Nichtveranlagungsbescheinigung: nicht akzeptiert.
Laut der KfW-Checkliste zur Nachweiseinreichung müssen die Steuerbescheide bestimmte Pflichtangaben enthalten; Dokumente ohne ausgewiesenes zu versteuerndes Einkommen führen zur Ablehnung des Bonus. Beim Ausfüllen des Antrags darf das voraussichtliche zvE geschätzt werden, solange ein Bescheid noch nicht vorliegt — die endgültige Prüfung erfolgt erst bei der späteren Nachweiseinreichung.

Wie weisen Rentner ihr Einkommen nach?

Rentner ohne Einkommensteuerbescheid reichen stattdessen die Rentenbezugsmitteilung ein. Dieser Sonderweg gilt, wenn kein Steuerbescheid vorliegt.
Bezieht ein Rentner weitere Einkünfte — etwa aus Betriebsrenten oder privaten Renten — ist zusätzlich eine ergänzende Bescheinigung sowie eine Selbsterklärung zu weiteren steuerpflichtigen Einnahmen erforderlich. Sobald ein Steuerbescheid vorliegt, gilt wieder der Standardweg über das zu versteuernde Einkommen.

Was gilt für Selbstständige mit unregelmäßigem Einkommen?

Für Selbstständige zählt dasselbe zu versteuernde Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid wie für Angestellte — eine gesonderte Berechnungsmethode existiert nicht. Fehlt noch ein Bescheid, lässt sich der Antrag trotzdem stellen.
Beim Ausfüllen schätzt der Antragsteller das voraussichtliche zvE anhand einer vorläufigen Gewinnermittlung; die endgültige Prüfung erfolgt erst bei der Nachweiseinreichung anhand des amtlichen Bescheids.

Wie kombiniert sich der Einkommensbonus mit anderen Förderbausteinen?

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Wie sieht die Rechnung für Ihr Haus aus?

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Der Einkommensbonus addiert sich zur Grundförderung (30 %) und zum Klimageschwindigkeitsbonus. Die Summe aller Bausteine ist auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt — für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro auf 80 Prozent.
Ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent — vor diesem Datum galten noch 20 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt die kombinierten Fördersätze und Obergrenzen:

Baustein

Satz ab 21.07.2026

Bedingung

Grundförderung

30 %

für alle antragstellenden Eigentümer, einkommensunabhängig

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %

nur Selbstnutzer beim Austausch alter/fossiler Heizung

Einkommensbonus

40 % / 30 % / 10 %

gestaffelt nach zvE-Haushaltseinkommen (30.000 € / 40.000 € / 50.000 €)

Gesamtdeckel (allgemein)

max. 70 %

Obergrenze für die Summe aller Bausteine

Gesamtdeckel (Einkommen ≤ 40.000 €)

max. 80 %

erhöhte Obergrenze für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen

Wer zusätzlich prüfen möchte, wie sich der Einkommensbonus mit der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeitsbonus im Detail summiert, findet dort die vollständige Aufschlüsselung aller Programm-458-Bausteine.

Wie viel Förderung bringt der Einkommensbonus in Euro?

Bei den förderfähigen Höchstkosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit ergibt die oberste Einkommensbonus-Stufe von 40 Prozent zusammen mit der erhöhten 80-Prozent-Förderobergrenze eine maximale Förderung von 22.400 Euro.
Maximale Förderung = min(Förderquote_Summe; Förderdeckel) × min(Investitionskosten; förderfähige Höchstkosten)
Beispiel: Eine Familie mit einem minderjährigen Kind und einem durchschnittlichen zvE von 40.000 Euro sinkt durch den Familienzuschlag rechnerisch auf 30.000 Euro und erhält damit die 40-Prozent-Stufe des Einkommensbonus. Bei Investitionskosten von 32.000 Euro für eine neue Wärmepumpe wird die Förderung auf die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 Euro begrenzt. Erreicht die Summe aller Bausteine 80 Prozent, ergibt sich eine maximale Förderung von 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro).
Die förderfähigen Höchstkosten staffeln sich zusätzlich nach Wohneinheiten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Einheit von der zweiten bis sechsten und 8.000 Euro je weitere Wohneinheit.

Wie beantrage ich den Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus wird zusammen mit der Grundförderung im Portal Meine KfW als Teil des Zuschusses 458 beantragt. Voraussetzung ist eine BzA-ID, die ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte ausstellt.
Der Antragsprozess läuft in folgenden Schritten ab:
  • Fachunternehmen beauftragen und einen Liefervertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen.
  • BzA-ID erhalten vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten.
  • Antrag im Portal Meine KfW stellen und den Einkommensbonus aktivieren — bei fehlendem Steuerbescheid das voraussichtliche zvE schätzen.
  • Nach der Zusage das Vorhaben umsetzen.
  • Nachweise einreichen: Einkommensteuerbescheide, Meldebescheinigung und Grundbuchauszug.
Der Bonus wird gemeinsam mit der Grundförderung im selben Antrag aktiviert; die Einkommensnachweise werden erst nach der Förderzusage eingereicht, wenn die Belege vollständig vorliegen. Wer eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude nachrüsten möchte, sollte den Einkommensbonus direkt bei der Erstberatung durch das Fachunternehmen mit einplanen, da die BzA-ID beide Schritte gemeinsam abdeckt. Einen Überblick über die aktuellen KfW-Änderungen ab 21. Juli 2026 liefert die Zusammenfassung der neuen Förderbedingungen.

Welche Fehler führen häufig zur Ablehnung?

Die häufigsten Ablehnungsgründe beim Einkommensbonus betreffen falsche Nachweisdokumente, überschrittene Einkommensgrenzen und fehlende Selbstnutzung. Jeder dieser Fehler lässt sich vor dem Antrag prüfen.
  • Falscher Einkommensnachweis: Eine Lohnsteuerbescheinigung oder ein Rentenbescheid wird eingereicht statt des Einkommensteuerbescheids — die KfW akzeptiert diese Dokumente laut ihrer Nachweis-Checkliste ausdrücklich nicht, der Bonus wird gestrichen.
  • Falscher Veranlagungszeitraum: Es wird ein Steuerbescheid eingereicht, der nicht dem von der KfW verlangten Zeitraum entspricht.
  • Einkommensgrenze überschritten: Das durchschnittliche zvE liegt über der jeweiligen Stufengrenze, etwa weil das Partnereinkommen bei der Berechnung vergessen wurde.
  • Fehlende Selbstnutzung: Die Wohneinheit ist vermietet oder nicht als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz gemeldet.
Wer die Nachweise vor dem Antrag anhand der Checkliste prüft und die Durchschnittsrechnung beider maßgeblicher Jahre selbst durchführt, vermeidet die häufigsten Ablehnungsgründe. Auch bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe als geförderter Anlage gelten dieselben Nachweispflichten unabhängig vom gewählten Wärmepumpentyp.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensbonus für Wärmepumpen 2026?

Ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Einkommensbonus 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro.

Welches Einkommen ist für den Einkommensbonus maßgeblich?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) laut Einkommensteuerbescheid der relevanten Haushaltsmitglieder — nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen.

Wie viel bringt der Familienzuschlag beim Einkommensbonus?

Der Familienzuschlag senkt das angesetzte Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro pro Antrag, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

Können Rentner den Einkommensbonus beantragen?

Ja. Rentner ohne Einkommensteuerbescheid weisen ihr Einkommen über die Rentenbezugsmitteilung der beiden maßgeblichen Jahre nach.

Ist der Einkommensbonus mit dem Klimageschwindigkeitsbonus kombinierbar?

Ja. Beide Boni addieren sich zur Grundförderung, wobei die Gesamtsumme auf 70 Prozent beziehungsweise für einkommensschwächere Haushalte bis auf 80 Prozent gedeckelt ist.

Welche Steuerbescheide akzeptiert die KfW?

Nur den Einkommensteuerbescheid mit ausgewiesenem zu versteuerndem Einkommen. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Was ist die maximale Förderung mit Einkommensbonus?

Bei der höchsten Förderstufe und dem erhöhten 80-Prozent-Deckel ergibt sich eine maximale Förderung von 22.400 Euro bei förderfähigen Höchstkosten von 28.000 Euro.

Quellen

  1. KfW — Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026
  2. KfW — Pressemitteilung: Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG – Start Umstellungsphase
  3. KfW — Checkliste zur Nachweiseinreichung (458 Selbstnutzung)
  4. KfW — Merkblatt Zuschuss 458: BEG Heizungsförderung für Privatpersonen

Redaktion

wärmepumpen-preise.de Redaktion

Unabhängige Wärmepumpen-Beratung

Die wärmepumpen-preise.de-Redaktion prüft jeden Ratgeber auf fachliche Richtigkeit — auf Basis der aktuellen BEG-Förderrichtlinien, technischer Normen und Erfahrungswerten aus realen Wärmepumpen-Projekten in Deutschland. Wir arbeiten herstellerunabhängig und verkaufen keine Anlagen.

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