Das Wichtigste in Kürze
- Die KfW-Heizungsförderung ändert sich zum 21.07.2026 grundlegend. Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Zahlen für Antragstellende.
- Stichtag 21.07.2026: Neue Förderbedingungen gelten für alle ab diesem Datum eingereichten Anträge.
- Förderfähige Höchstkosten sinken von 30.000 € auf 28.000 € für die erste Wohneinheit.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen vollständig, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %.
- Einkommensbonus neu gestaffelt: 40 % / 30 % / 10 % je nach Haushaltseinkommen.
- Förderobergrenze bleibt bei 70 %, für Einkommen bis 40.000 € sind bis zu 80 % möglich.
- Übergangsfrist bis 20.07.2026, 20:00 Uhr für Anträge mit bereits vorliegender (g)BzA zu den alten Konditionen.
Was ist die KfW-Heizungsförderung und was ändert sich ab dem 21. Juli 2026?
Was ist die Umstellungsphase und was bedeutet sie für laufende Anträge?
Bis wann kann ich noch zu den alten Konditionen einen Antrag stellen?
- Gültige (g)BzA/TPB-ID vor dem 09.07.2026 vorhanden, aber noch kein Antrag gestellt: Antrag bis 20.07.2026 zu alten Konditionen möglich.
- Keine (g)BzA vorhanden: Eine neue kann erst ab dem 21.07.2026 wieder erstellt werden – dann gelten automatisch die neuen Bedingungen.
- (g)BzA bereits erstellt, aber bislang ungenutzt: Sie kann ab dem 21.07.2026 auch für einen Antrag nach neuen Bedingungen verwendet werden.
- Kein Antrag bis zum Stichtag eingereicht: Der Antrag fällt automatisch unter die ab 21.07.2026 geltenden neuen Regeln.
Was passiert mit bereits erteilten Förderzusagen?
Wie hoch ist die Grundförderung und wie hoch sind die neuen förderfähigen Höchstkosten?
Wohneinheit | Förderfähige Höchstkosten ab 21.07.2026 | Bisher (bis 20.07.2026) |
1. Wohneinheit | 28.000 € | 30.000 € |
2.–6. Wohneinheit (je Einheit) | 15.000 € | 15.000 € |
Jede weitere Wohneinheit | 8.000 € | 8.000 € |
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Welche Boni entfallen komplett und welche sinken?
- Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel): entfällt vollständig zum 21.07.2026.
- Emissionsminderungszuschlag (bisher 2.500 €): entfällt vollständig zum 21.07.2026.
- Klimageschwindigkeitsbonus: sinkt von bisher 20 % auf 16 %; ab dem 01.02.2027 folgt eine weitere halbjährliche Absenkung um jeweils 4 Prozentpunkte.
Wie wird der neue Einkommensbonus berechnet?
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus ab 21.07.2026 |
bis 30.000 € | 40 % |
über 30.000 € bis 40.000 € | 30 % |
über 40.000 € bis 50.000 € | 10 % |
Wie hoch ist die maximale Förderung insgesamt (Förderobergrenze)?
Wie berechnet sich der Zuschuss konkret? Ein Rechenbeispiel
Was ändert sich bei der Effizienzhaus-Sanierung (Kredit 261/263)?
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- Kredithöchstbetrag: bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
- Tilgungszuschüsse: werden um 10 Prozentpunkte gegenüber den bisherigen Sätzen abgesenkt.
- EE-Klasse-Bonus: der bisherige Zusatzbonus von 5 Prozentpunkten für Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt vollständig.
Was ändert sich für Nichtwohngebäude?
Gebäudefläche | Förderfähige Höchstkosten |
bis 150 m² | 28.000 € |
150–400 m² (zusätzlich) | + 197 €/m² |
400–1.000 m² (zusätzlich) | + 118 €/m² |
über 1.000 m² (zusätzlich) | + 79 €/m² |
Was ist der geplante Wertschöpfungsbonus und wann kommt er?
Was sollten Antragstellende jetzt konkret tun?
- (g)BzA-Status klären: Prüfen, ob bereits eine gültige (g)BzA vorliegt, die vor der Umstellungsphase entstand – nur dann ist ein Antrag zu den alten Konditionen bis zum 20.07.2026 überhaupt möglich.
- Einkommenssituation einordnen: Haushalte mit niedrigerem Einkommen oder mit Kindern profitieren häufig stärker von den neuen, gestaffelten Regeln als von den alten Konditionen.
- Fachliche Einschätzung einholen: Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die (g)BzA und kann einschätzen, ob sich ein Antrag noch vor dem Stichtag lohnt oder ob die neuen Bedingungen im Einzelfall günstiger sind.
FAQ
Häufige Fragen
Wann genau tritt die neue KfW-Heizungsförderung in Kraft?
Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21.07.2026. Davor läuft seit dem 09.07.2026 eine Umstellungsphase, in der keine neuen (g)BzA erstellt werden können.
Kann ich nach dem 20. Juli 2026 noch einen Antrag zu alten Konditionen stellen?
Nein. Nach Ablauf der Frist am 20.07.2026 (20:00 Uhr bei der KfW, 23:59 Uhr bei der BAFA-TPB) gelten für alle neuen Anträge automatisch die ab 21.07.2026 geltenden Bedingungen – außer eine gültige (g)BzA beziehungsweise TPB-ID wurde bereits vor dem 09.07.2026 erzeugt.
Was ist eine (g)BzA und wozu wird sie benötigt?
Die (g)BzA ist die Bestätigung zum Antrag – der Nachweis, dass ein Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt. Sie wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt und ist Voraussetzung für die Stellung des eigentlichen Förderantrags bei der KfW.
Entfällt der Effizienzbonus für alle Antragstellenden?
Ja. Der Effizienzbonus von bisher 5 % für natürliche Kältemittel entfällt zum 21.07.2026 ersatzlos für alle Antragstellenden, unabhängig vom Einkommen.
Wann kommt der Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen?
Der Wertschöpfungsbonus ist für das erste Quartal 2027 geplant, aber noch nicht in Kraft. Für Anträge zum Stichtag 21.07.2026 gilt er noch nicht.
Quellen
- KfW — Pressemitteilung: Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase
- KfW — Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BAFA — Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026
- KfW — Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026
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