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Ratgeber · Wärmepumpe

Feuerstättenschau 2026: Turnus, Kosten und Pflichten

Die Feuerstättenschau findet frühestens nach 3 und spätestens nach 5 Jahren statt. Turnus, Kosten mit Arbeitswert 1,40 €, Zutrittspflicht und Wärmepumpen-Einordnung.

Von wärmepumpen-preise.de Redaktion · Unabhängige Wärmepumpen-Beratung5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Feuerstättenschau ist eine bundesweit einheitlich geregelte Pflichtprüfung. Diese Punkte sollten Eigentümer kennen:
  • Turnus: Die Schau findet frühestens 3 und spätestens 5 Jahre nach der letzten Schau statt, zweimal je 7-jährigem Bestellungszeitraum des Bezirksschornsteinfegers.
  • Kosten: Der Arbeitswert beträgt seit 21.01.2025 1,40 € zuzüglich Umsatzsteuer (vorher 1,20 €).
  • Zutritt: Eigentümer müssen die Schau dulden, bei Verweigerung folgt eine Duldungsverfügung.
  • Bundesweit einheitlich: Der Turnus ergibt sich aus Bundesrecht und gilt in allen Ländern gleich.
  • Wärmepumpe: Ohne Feuerstätte und Abgasanlage im Haus entfällt die Schau.
Zuletzt aktualisiert: 06.10.2026

Was ist eine Feuerstättenschau?

Die Feuerstättenschau ist die hoheitliche Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten und Abgasanlagen nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG). Eine Feuerstätte ist dabei eine Anlage zur Wärmeerzeugung durch Verbrennung, etwa ein Kamin oder Heizkessel. Durchgeführt wird die Schau vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, dem staatlich bestellten Schornsteinfeger des jeweiligen Kehrbezirks.
Rechtsgrundlage ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz als Bundesgesetz. Die Schau ergänzt die laufende Kehrung, ersetzt sie aber nicht.

Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?

Die Feuerstättenschau darf frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau durchgeführt werden. Innerhalb des 7-jährigen Bestellungszeitraums des Bezirksschornsteinfegers findet sie zweimal statt. So legt es § 14 SchfHwG fest.

Kennzahl

Wert

Frühester Abstand zur letzten Schau

3 Jahre

Spätester Abstand zur letzten Schau

5 Jahre

Bestellungszeitraum des Bezirksschornsteinfegers

7 Jahre

Schauen je Bestellungszeitraum

2

Rechtsgrundlage

§ 14 SchfHwG

Der genaue Termin richtet sich nach der Planung des Kehrbezirks, nicht nach einem festen Kalenderdatum.

Gilt der Turnus bundesweit einheitlich?

Ja, der Turnus der Feuerstättenschau gilt bundesweit einheitlich. Er folgt aus § 14 SchfHwG und damit aus Bundesrecht. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gelten deshalb dieselben Fristen wie in allen anderen Bundesländern.
Unterschiede gibt es nur bei der Zuordnung der Kehrbezirke und der zuständigen Behörde, nicht beim Turnus.

Wer führt die Feuerstättenschau durch und kann man den Schornsteinfeger wählen?

Die Schau führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des zuständigen Kehrbezirks durch. Eine freie Wahl besteht nicht, weil die Schau eine hoheitliche Aufgabe ist. Auf Antrag kann ein Angehöriger des Betriebs den Bezirksschornsteinfeger vertreten, sofern er die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Freie Schornsteinfeger dürfen im Wettbewerb nur die reguläre Kehrung übernehmen. Die Schau und der Feuerstättenbescheid bleiben beim Bezirksschornsteinfeger.

Wie wird der Termin der Feuerstättenschau angekündigt?

Der Bezirksschornsteinfeger kündigt die Feuerstättenschau vorab an. Nach § 3 Abs. 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) muss die Ankündigung die durchführende Person oder den Kreis möglicher durchführender Personen namentlich nennen. Die KÜO ist die Verordnung, die Kehrung, Überprüfung und Gebühren regelt.
  • Die Ankündigung nennt den Termin.
  • Sie benennt die durchführende Person oder den Kreis möglicher durchführender Personen mit Namen.
  • Sie bezieht sich auf die im Feuerstättenbescheid festgelegten Anlagen.

Was wird bei der Feuerstättenschau geprüft?

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Geprüft wird die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen. Der Bezirksschornsteinfeger begutachtet dazu Feuerstätte, Verbindungsstück und Abgasanlage. Die Abgasanlage umfasst den Schornstein und die Abgaswege.
  • Er kontrolliert die Feuerstätte auf sicheren Betrieb.
  • Er prüft das Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Schornstein.
  • Er begutachtet Abgasanlage und Abgasführung.
  • Er kontrolliert die Verbrennungsluftversorgung.
Weitere Prüfpflichten ergeben sich etwa aus der 1. BImSchV und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Was kostet die Feuerstättenschau 2026?

Die Gebühr der Feuerstättenschau berechnet sich aus Arbeitswerten, die Anlage 3 der KÜO den einzelnen Leistungen zuordnet. Der Arbeitswert beträgt nach § 6 Abs. 3 KÜO 1,40 € zuzüglich Umsatzsteuer. Er stieg zum 21.01.2025 von 1,20 € auf 1,40 €, das ist eine Erhöhung um rund 16,7 % (eigene Rechnung).
Gebühr = Σ Arbeitswerte × 1,40 €
Beispiel: Ein Eigentümer hat Leistungen mit insgesamt 30 Arbeitswerten. Dann beträgt die Gebühr 30 × 1,40 € = 42,00 € netto. Mit 19 % Umsatzsteuer sind das 49,98 € brutto. Die Zahl 30 ist eine reine Rechenannahme und keine amtliche Position.
Ältere Ratgeber nennen teils noch niedrigere Arbeitswerte. Diese sind überholt.

Wie hoch sind die Kosten je Szenario?

Die Kosten hängen von der Summe der Arbeitswerte ab. Die Tabelle zeigt eine eigene Beispielrechnung mit angenommenen Arbeitswerten. Die tatsächlichen Positionen stehen in Anlage 3 der KÜO und hängen von Gebäude und Anlage ab.

Szenario (Annahme)

Arbeitswerte

Netto

Brutto (19 % USt)

Einfamilienhaus, eine Feuerstätte

30 AW

42,00 €

49,98 €

Einfamilienhaus, zwei Feuerstätten

40 AW

56,00 €

66,64 €

Mehrfamilienhaus mit Zusatzeinheiten

60 AW

84,00 €

99,96 €

Die Spalte „Arbeitswerte" ist ein Rechenbeispiel zur Illustration des Rechenwegs. Den verbindlichen Betrag nennt der Gebührenbescheid.

Sind die Kosten umlagefähig und steuerlich absetzbar?

Vermieter können die Gebühr in der Regel als Betriebskosten auf Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart. Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Ob und wie sich die Kosten steuerlich geltend machen lassen, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit der Steuerberatung geklärt werden.

Was passiert bei verweigertem Zutritt oder verpasster Frist?

Eigentümer sind zur Duldung der Feuerstättenschau verpflichtet. Verweigern sie den Zutritt, kann die zuständige Behörde eine Duldungsverfügung erlassen. Ein Verstoß kann zudem als Ordnungswidrigkeit nach § 24 SchfHwG geahndet werden.

Maßnahme

Rechtsgrundlage

Duldungspflicht

SchfHwG

Duldungsverfügung durch die zuständige Behörde

SchfHwG

Ordnungswidrigkeit mit möglichem Bußgeld

§ 24 SchfHwG

Worin unterscheidet sich die Feuerstättenschau von der regulären Kehrung?

Die Feuerstättenschau ist hoheitlich und endet mit dem Feuerstättenbescheid. Kehrung und Überprüfung richten sich nach Anlage 1 der KÜO und sind teils auch durch freie Schornsteinfeger möglich.

Merkmal

Feuerstättenschau

Kehrung/Überprüfung

Charakter

Hoheitliche Prüfung

Wettbewerbsleistung

Durchführung

Bezirksschornsteinfeger

Auch freie Schornsteinfeger

Grundlage

§ 14 SchfHwG

Anlage 1 KÜO

Ergebnis

Feuerstättenbescheid

Reinigung, Überprüfung

Mehr zu laufenden Kosten finden Sie bei den Schornsteinfeger-Jahresgebühren.

Gilt die Feuerstättenschau auch für Wärmepumpe, Gas, Öl und Pellets?

Die Schau betrifft Anlagen mit Feuerstätte und Abgasanlage. Eine reine Kompressionswärmepumpe ohne Feuerstätte unterliegt ihr nicht.
  • Gasheizungen mit Feuerstätte sind betroffen, siehe Brennwertheizung.
  • Ölheizungen sind betroffen, siehe Ölheizung austauschen.
  • Pelletheizungen und Kaminöfen sind betroffen.
  • Wärmepumpen ohne Feuerstätte sind nicht betroffen, laufende Pflichten stehen unter Wartung der Wärmepumpe.
Beim Heizungstausch entfällt die Schau, wenn keine Feuerstätte verbleibt.

Was steht im Feuerstättenbescheid und welche Fristen gelten bei Mängeln?

Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Kehr- und Überprüfungsarbeiten an den Anlagen anfallen. Die Schau ist die Prüfung, der Bescheid ist das daraus folgende Ergebnis. Werden Mängel festgestellt, teilt der Schornsteinfeger sie mit und setzt eine Frist zur Beseitigung. Bei Gefahr im Verzug kann er die Anlage vorläufig stilllegen lassen.

Was sagen Gerichte zur Zutrittspflicht?

Die Feuerstättenschau gilt als durchsetzbare hoheitliche Aufgabe, die auf der gesetzlichen Duldungspflicht des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes beruht. Eigentümer können sich deshalb nicht auf bloße Unannehmlichkeiten berufen, um den Zutritt zu verweigern.

Wann sollten Eigentümer selbst aktiv werden?

Eigentümer sollten den Bezirksschornsteinfeger selbst ansprechen, wenn ein aktueller Nachweis gebraucht wird oder sich die Anlage ändert.
  • Beim Hausverkauf wird ein aktueller Nachweis benötigt.
  • Vor einer Neuvermietung sollte der Bescheid vorliegen.
  • Nach einem Umbau der Abgasanlage ist eine Abstimmung sinnvoll.
  • Beim Heizungstausch ändert sich der Prüfumfang.
  • Beim Einbau eines Kaminofens kommt eine neue Feuerstätte hinzu.
Wer wegen der Förderung tauscht, findet Details unter KfW-Förderung.

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft muss die Feuerstättenschau gemacht werden?

Die Schau findet frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau statt. Innerhalb des 7-jährigen Bestellungszeitraums des Bezirksschornsteinfegers erfolgt sie zweimal. Das regelt § 14 SchfHwG.

Wer zahlt die Feuerstättenschau, Mieter oder Vermieter?

Zunächst zahlt der Eigentümer die Gebühr. Der Vermieter kann sie nach der Betriebskostenverordnung auf Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten wirksam vereinbart.

Brauche ich bei einer Wärmepumpe eine Feuerstättenschau?

Nein, eine Wärmepumpe ohne Feuerstätte unterliegt der Schau nicht. Sie betrifft nur Anlagen mit Feuerstätte und Abgasanlage, etwa wenn zusätzlich ein Kaminofen oder Kessel im Haus betrieben wird.

Was passiert, wenn ich bei der Schau nicht da bin?

Eigentümer müssen den Zutritt ermöglichen, etwa durch eine bevollmächtigte Person. Bleibt der Zutritt verwehrt, kann die zuständige Behörde eine Duldungsverfügung erlassen. Ein Ersatztermin lässt sich meist mit dem Schornsteinfeger vereinbaren.

Kann ich den Schornsteinfeger für die Feuerstättenschau wechseln?

Nein, die Schau führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks durch. Auf Antrag kann ihn ein Angehöriger seines Betriebs vertreten. Die freie Wahl gilt nur für die reguläre Kehrung.

Was ist ein Arbeitswert?

Der Arbeitswert ist die Gebühreneinheit der KÜO. Er beträgt seit 21.01.2025 **1,40 €** zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gebühr ergibt sich aus der Zahl der Arbeitswerte, die Anlage 3 der KÜO jeder Leistung zuordnet.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz — § 14 SchfHwG
  2. Bundesministerium der Justiz — Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
  3. Bundesministerium der Justiz — Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, Gesamttext
  4. Bundesministerium der Justiz — § 3 KÜO, Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
  5. Regierungspräsidium Baden-Württemberg — KÜO-Fassung mit Änderungsvermerk

Redaktion

wärmepumpen-preise.de Redaktion

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