Das Wichtigste in Kürze
- Die Feuerstättenschau ist eine bundesweit einheitlich geregelte Pflichtprüfung. Diese Punkte sollten Eigentümer kennen:
- Turnus: Die Schau findet frühestens 3 und spätestens 5 Jahre nach der letzten Schau statt, zweimal je 7-jährigem Bestellungszeitraum des Bezirksschornsteinfegers.
- Kosten: Der Arbeitswert beträgt seit 21.01.2025 1,40 € zuzüglich Umsatzsteuer (vorher 1,20 €).
- Zutritt: Eigentümer müssen die Schau dulden, bei Verweigerung folgt eine Duldungsverfügung.
- Bundesweit einheitlich: Der Turnus ergibt sich aus Bundesrecht und gilt in allen Ländern gleich.
- Wärmepumpe: Ohne Feuerstätte und Abgasanlage im Haus entfällt die Schau.
Was ist eine Feuerstättenschau?
Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?
Kennzahl | Wert |
Frühester Abstand zur letzten Schau | 3 Jahre |
Spätester Abstand zur letzten Schau | 5 Jahre |
Bestellungszeitraum des Bezirksschornsteinfegers | 7 Jahre |
Schauen je Bestellungszeitraum | 2 |
Rechtsgrundlage | § 14 SchfHwG |
Gilt der Turnus bundesweit einheitlich?
Wer führt die Feuerstättenschau durch und kann man den Schornsteinfeger wählen?
Wie wird der Termin der Feuerstättenschau angekündigt?
- Die Ankündigung nennt den Termin.
- Sie benennt die durchführende Person oder den Kreis möglicher durchführender Personen mit Namen.
- Sie bezieht sich auf die im Feuerstättenbescheid festgelegten Anlagen.
Was wird bei der Feuerstättenschau geprüft?
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Gilt das auch für Ihr Haus?
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- Er kontrolliert die Feuerstätte auf sicheren Betrieb.
- Er prüft das Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Schornstein.
- Er begutachtet Abgasanlage und Abgasführung.
- Er kontrolliert die Verbrennungsluftversorgung.
Was kostet die Feuerstättenschau 2026?
Wie hoch sind die Kosten je Szenario?
Szenario (Annahme) | Arbeitswerte | Netto | Brutto (19 % USt) |
Einfamilienhaus, eine Feuerstätte | 30 AW | 42,00 € | 49,98 € |
Einfamilienhaus, zwei Feuerstätten | 40 AW | 56,00 € | 66,64 € |
Mehrfamilienhaus mit Zusatzeinheiten | 60 AW | 84,00 € | 99,96 € |
Sind die Kosten umlagefähig und steuerlich absetzbar?
Was passiert bei verweigertem Zutritt oder verpasster Frist?
Maßnahme | Rechtsgrundlage |
Duldungspflicht | SchfHwG |
Duldungsverfügung durch die zuständige Behörde | SchfHwG |
Ordnungswidrigkeit mit möglichem Bußgeld | § 24 SchfHwG |
Worin unterscheidet sich die Feuerstättenschau von der regulären Kehrung?
Merkmal | Feuerstättenschau | Kehrung/Überprüfung |
Charakter | Hoheitliche Prüfung | Wettbewerbsleistung |
Durchführung | Bezirksschornsteinfeger | Auch freie Schornsteinfeger |
Grundlage | § 14 SchfHwG | Anlage 1 KÜO |
Ergebnis | Feuerstättenbescheid | Reinigung, Überprüfung |
Gilt die Feuerstättenschau auch für Wärmepumpe, Gas, Öl und Pellets?
- Gasheizungen mit Feuerstätte sind betroffen, siehe Brennwertheizung.
- Ölheizungen sind betroffen, siehe Ölheizung austauschen.
- Pelletheizungen und Kaminöfen sind betroffen.
- Wärmepumpen ohne Feuerstätte sind nicht betroffen, laufende Pflichten stehen unter Wartung der Wärmepumpe.
Was steht im Feuerstättenbescheid und welche Fristen gelten bei Mängeln?
Was sagen Gerichte zur Zutrittspflicht?
Wann sollten Eigentümer selbst aktiv werden?
- Beim Hausverkauf wird ein aktueller Nachweis benötigt.
- Vor einer Neuvermietung sollte der Bescheid vorliegen.
- Nach einem Umbau der Abgasanlage ist eine Abstimmung sinnvoll.
- Beim Heizungstausch ändert sich der Prüfumfang.
- Beim Einbau eines Kaminofens kommt eine neue Feuerstätte hinzu.
FAQ
Häufige Fragen
Wie oft muss die Feuerstättenschau gemacht werden?
Die Schau findet frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau statt. Innerhalb des 7-jährigen Bestellungszeitraums des Bezirksschornsteinfegers erfolgt sie zweimal. Das regelt § 14 SchfHwG.
Wer zahlt die Feuerstättenschau, Mieter oder Vermieter?
Zunächst zahlt der Eigentümer die Gebühr. Der Vermieter kann sie nach der Betriebskostenverordnung auf Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten wirksam vereinbart.
Brauche ich bei einer Wärmepumpe eine Feuerstättenschau?
Nein, eine Wärmepumpe ohne Feuerstätte unterliegt der Schau nicht. Sie betrifft nur Anlagen mit Feuerstätte und Abgasanlage, etwa wenn zusätzlich ein Kaminofen oder Kessel im Haus betrieben wird.
Was passiert, wenn ich bei der Schau nicht da bin?
Eigentümer müssen den Zutritt ermöglichen, etwa durch eine bevollmächtigte Person. Bleibt der Zutritt verwehrt, kann die zuständige Behörde eine Duldungsverfügung erlassen. Ein Ersatztermin lässt sich meist mit dem Schornsteinfeger vereinbaren.
Kann ich den Schornsteinfeger für die Feuerstättenschau wechseln?
Nein, die Schau führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks durch. Auf Antrag kann ihn ein Angehöriger seines Betriebs vertreten. Die freie Wahl gilt nur für die reguläre Kehrung.
Was ist ein Arbeitswert?
Der Arbeitswert ist die Gebühreneinheit der KÜO. Er beträgt seit 21.01.2025 **1,40 €** zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gebühr ergibt sich aus der Zahl der Arbeitswerte, die Anlage 3 der KÜO jeder Leistung zuordnet.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz — § 14 SchfHwG
- Bundesministerium der Justiz — Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
- Bundesministerium der Justiz — Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, Gesamttext
- Bundesministerium der Justiz — § 3 KÜO, Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
- Regierungspräsidium Baden-Württemberg — KÜO-Fassung mit Änderungsvermerk
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