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Ratgeber · Wärmepumpe

Ölheizung austauschen: Kosten, Pflicht und Förderung 2026

§ 72 GEG, KfW-458 ab 21.07.2026 und die echten Kosten: Was beim Ölheizung-Austausch 2026 wirklich zählt.

Von wärmepumpen-preise.de Redaktion · Unabhängige Wärmepumpen-Beratung10 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Austausch einer Ölheizung wird 2026 durch gesetzliche Fristen, steigende CO₂-Kosten und eine neu geregelte Förderung zum drängenden Thema für viele Eigentümer.
  • § 72 GEG: Konstanttemperaturkessel müssen nach 30 Betriebsjahren ausgetauscht werden, unabhängig vom Brennstoff.
  • Neue Ölheizungen sind nur noch mit Erfüllung der 65-%-EE-Regel oder in der Übergangsfrist bis Mitte 2028 zulässig.
  • Umstieg auf Wärmepumpe: Laut Verbraucherzentrale liegen die Investitionskosten für ein Einfamilienhaus inklusive Installation bei ca. 20.000 bis 50.000 Euro vor Förderung.
  • KfW-Programm 458 fördert den Heizungstausch ab 21.07.2026 mit 30 % Grundförderung und einem Höchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
  • Der CO₂-Aufschlag auf Heizöl steigt weiter und macht den Weiterbetrieb einer alten Ölheizung Jahr für Jahr teurer.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026

Was ist eine Ölheizung und wie funktioniert sie?

Eine Ölheizung ist ein Heizsystem, das Heizöl in einem Kessel verbrennt und die entstehende Wärme über einen Wärmetauscher an das Heizungswasser überträgt. Der Öl-Brennwertkessel ist die moderne Bauform: Er nutzt zusätzlich die im Abgas enthaltene Kondensationswärme und erreicht dadurch einen höheren Wirkungsgrad als ältere Modelle. Ein Konstanttemperaturkessel ist die veraltete Vorgängertechnik, die unabhängig vom tatsächlichen Wärmebedarf permanent auf einer hohen Betriebstemperatur (meist 70 bis 80 Grad Celsius) gehalten wird. Diese Bauweise verursacht unnötige Wärmeverluste über den Kesselmantel und den Schornstein. Heizöl wird im Tank gelagert und über eine Ölleitung zum Brenner gefördert, wo es zerstäubt und verbrannt wird. Die rechtliche und wirtschaftliche Zukunft der Ölheizung ist heute eng an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO₂-Bepreisung gekoppelt.

Muss ich meine Ölheizung 2026 austauschen? (§ 72 GEG)

Ja, aber nur unter einer konkreten Bedingung: Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen laut § 72 GEG außer Betrieb genommen werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Kessel mit Heizöl oder Erdgas betrieben wird. Moderne Öl-Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sind von dieser Austauschpflicht ausgenommen.
  • Betroffen sind ausschließlich Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW.
  • Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel unterliegen keiner Austauschpflicht nach dieser Regelung.
  • Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits am 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, genießen Bestandsschutz.
  • Die Austauschpflicht besteht unabhängig von einer möglichen Heizungsförderung.

Darf ich noch eine neue Ölheizung einbauen lassen?

Ja, aber nur mit Einschränkungen: Ein Neueinbau ist 2026 grundsätzlich noch möglich, wenn die 65-%-EE-Regel des GEG 2024 erfüllt wird oder eine Übergangsfrist greift. Das GEG 2024 verlangt, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Für reine Ölheizungen ist das ohne Beimischung erneuerbarer Anteile in der Praxis kaum erfüllbar, weshalb der Neueinbau faktisch nur noch als Übergangslösung funktioniert. Für die 65-%-Pflicht gelten laut Verbraucherzentrale Übergangsfristen, die sich nach der kommunalen Wärmeplanung richten: Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Bis zum jeweiligen Stichtag können in Bestandsgebäuden unter bestimmten Voraussetzungen noch Übergangslösungen eingebaut werden. Neue Ölheizungen erhalten dabei zu keinem Zeitpunkt eine staatliche Förderung.

Was ändert das geplante GMG 2026 an der Austauschpflicht?

Ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird als Reform des GEG diskutiert, ist jedoch noch nicht in Kraft. Bis zu einem tatsächlichen Inkrafttreten gilt uneingeschränkt das GEG 2024 mit der 65-%-EE-Regel und den bestehenden Übergangsfristen. Angekündigte Inhalte einer möglichen Novelle — etwa eine größere Technologieoffenheit bei der Wahl des Heizsystems — sind politische Vorhaben ohne verbindlichen Rechtsstatus. Für die praktische Planung eines Heizungstauschs 2026 gilt: Entscheidungen sollten auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage getroffen werden, nicht auf Basis angekündigter, aber unverbindlicher Änderungen.

Was kostet der Austausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe?

Der Umstieg von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus vor Förderung laut Verbraucherzentrale typischerweise 20.000 bis 50.000 Euro, abhängig vom Wärmepumpentyp und dem Sanierungszustand des Gebäudes.

Wärmepumpentyp

Investitionskosten (vor Förderung)

Luft-Wasser-Wärmepumpe

20.000–45.000 €

Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde)

25.000–50.000 €

Wasser-Wasser-Wärmepumpe

22.000–45.000 €

Zu den Investitionskosten kommen häufig Zusatzkosten für Anpassungen am Bestandssystem:
  • Heizkörpertausch einzelner unterdimensionierter Radiatoren
  • Hydraulischer Abgleich zur Optimierung der Wasserverteilung
  • Zählerkasten-Upgrade für die höhere elektrische Anschlussleistung
  • Entsorgung des alten Öltanks
Nach Abzug der KfW-Förderung liegt der Eigenanteil beim Wechsel von Öl zu Wärmepumpe im Einfamilienhaus meist deutlich unter den ungeförderten Investitionskosten. Details zur konkreten Fördersystematik liefert der Beitrag zur KfW-Förderung für Wärmepumpen.

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Was kostet ein neuer Öl-Brennwertkessel im Vergleich?

Ein neuer Öl-Brennwertkessel kostet inklusive Einbau deutlich weniger als eine Wärmepumpe, bleibt aber ohne jede staatliche Förderung. Die Gesamtkosten für Gerät, Montage, Abgasführung und den ohnehin notwendigen hydraulischen Abgleich liegen im Einfamilienhaus in einer niedrigeren Kostenspanne als der Wärmepumpen-Umstieg. Der entscheidende wirtschaftliche Unterschied: Während der Wärmepumpen-Umstieg durch Zuschüsse spürbar entlastet wird, trägt der Eigentümer die vollen Kosten einer neuen Ölheizung allein — bei gleichzeitig steigenden Betriebskosten durch die CO₂-Bepreisung. Ein neuer Brennwertkessel kann trotzdem sinnvoll sein, etwa bei sehr kurzer geplanter Restnutzungsdauer der Immobilie, bei akutem Ausfall ohne Budget für eine Wärmepumpe, oder wenn in absehbarer Zeit ein Fernwärmeanschluss geplant ist und eine parallele Wärmepumpen-Investition unwirtschaftlich wäre. Wer die Kosten eines Fernwärmeanschlusses mit einem Öl-Brennwertkessel vergleicht, sollte den kommunalen Wärmeplan vorab prüfen.

Welche Alternativen gibt es zur Ölheizung?

Neben der Wärmepumpe stehen mehrere klimafreundliche Alternativen zur Wahl, die sich in Investitionskosten, Betriebsaufwand und Fördermöglichkeiten deutlich unterscheiden.

Heizsystem

Investition (brutto)

Förderfähig

Eignung Altbau

Luft-Wasser-Wärmepumpe

20.000–40.000 €

Ja, KfW-458

Gut, ggf. mit Anpassungen

Pelletheizung

20.000–50.000 €

Ja, KfW-458 (Kombipflicht beachten)

Gut, Lagerfläche nötig

Fernwärmeanschluss

5.000–20.000 €

Ja, wenn Netz EE-Anteil erfüllt

Sehr gut, wo verfügbar

Gas-Hybridheizung

15.000–25.000 €

Eingeschränkt

Gut bei hohen Vorlauftemperaturen

Wasserstoff-Heizung

Aktuell nicht relevant

Nein

Für Privathaushalte 2026 ungeeignet

Bei der Wärmepumpe übernimmt die KfW-458-Förderung laut KfW bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten — ein hoher Förderanteil im Vergleich der Alternativen. Pelletheizungen verbrennen biogenen Brennstoff und benötigen eine Lagerfläche für die Pellets; ihre Förderung ist häufig an die zusätzliche Einbindung einer Wärmepumpe gekoppelt — ein direkter Kostenvergleich zur Pelletheizung lohnt sich vor der Entscheidung. Fernwärme ist dort attraktiv, wo ein Netz mit hohem Anteil erneuerbarer Energien bereits ausgebaut ist oder zeitnah geplant wird — vor einer Wärmepumpen-Investition lohnt sich ein Blick in den kommunalen Wärmeplan. Gas-Hybridheizungen kombinieren eine Wärmepumpe als Grundlasterzeuger mit einem Gaskessel für Spitzenlasten und sind vor allem bei sehr hohen, noch nicht angepassten Vorlauftemperaturen sinnvoll — mehr dazu im Beitrag zur Wärmepumpe mit Gasheizung. Wasserstoff-Heizsysteme spielen für Privathaushalte 2026 wirtschaftlich keine Rolle, da der Umwandlungsweg von Strom über Wasserstoff zu Wärme deutlich ineffizienter ist als der direkte Betrieb einer Wärmepumpe.

Welche Förderung gibt es 2026 für den Heizungstausch? (KfW-458)

Ab dem 21.07.2026 gilt eine überarbeitete Förderstruktur im KfW-Programm 458 für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme. Neue Ölheizungen sind von jeder Förderung ausgeschlossen.

Komponente

Ab 21.07.2026

Bisher (bis 20.07.2026)

Grundförderung

30 %

30 % (unverändert)

Höchstbetrag förderfähige Kosten (1. WE)

28.000 €

30.000 €

Einkommensbonus

gestaffelt: 40 % / 30 % / 10 %

pauschal 30 % (bis 40.000 € Einkommen)

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %

20 %

Effizienzbonus

entfällt

5 %

Förderobergrenze

max. 70 %, bei Einkommen bis 40.000 € bis 80 %

max. 70 %

Der Einkommensbonus wird ab 21.07.2026 nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt: 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro, 30 % bei 30.000 bis 40.000 Euro und 10 % bei 40.000 bis 50.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus von bisher 20 Prozent sinkt auf 16 Prozent und wird ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte weiter reduziert. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme-Nutzung entfällt vollständig. Für den Heizungstausch förderfähig sind laut KfW unter anderem das Wärmepumpengerät inklusive Montage, die Demontage und Entsorgung der Altanlage einschließlich des Öltanks, der hydraulische Abgleich, ein Pufferspeicher sowie ein notwendiger Heizkörpertausch als Umfeldmaßnahme.

Wie unterscheiden sich die Betriebskosten von Öl und Wärmepumpe?

Die laufenden Betriebskosten einer Ölheizung steigen durch die CO₂-Bepreisung strukturell an, während die Betriebskosten einer Wärmepumpe primär vom Strompreis und der Jahresarbeitszahl (JAZ) abhängen. Der entscheidende Kostenfaktor bei Heizöl ist der CO₂-Aufschlag, der auf jeden verbrauchten Liter zusätzlich zum reinen Brennstoffpreis anfällt.
Heizölkosten pro Jahr = (Verbrauch in Liter × Heizölpreis in €/l) + (Verbrauch in kWh × Emissionsfaktor × CO₂-Preis ÷ 1.000)
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Wärmebedarf von 18.000 kWh und einem Kesselwirkungsgrad von 85 Prozent benötigt ein Öl-Brennwertkessel rund 21.176 kWh Brennstoffenergie, was bei einem Heizwert von etwa 10 kWh je Liter Heizöl ungefähr 2.118 Liter entspricht. Der CO₂-Preis für Heizöl wird seit dem 1. Januar 2026 laut ADAC durch Versteigerung von Emissionszertifikaten in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ gebildet. Mit einem Emissionsfaktor von rund 2,68 kg CO₂ pro Liter Heizöl ergeben sich bei 2.118 Litern rund 5.676 kg beziehungsweise 5,68 Tonnen CO₂ im Jahr — bei einem CO₂-Preis von 60 Euro pro Tonne entspricht das einem CO₂-Kostenanteil von rund 341 Euro im Jahr, zusätzlich zum reinen Brennstoffpreis. Ab 2028 wird der CO₂-Preis für Gebäude und Verkehr laut ADAC über das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 bestimmt, das im Unterschied zum bisherigen nationalen System keinen festen Preiskorridor mehr vorsieht und den Preis vollständig marktwirtschaftlich bildet — die Betriebskosten einer verbliebenen Ölheizung werden dadurch strukturell unsicherer und tendenziell teurer als heute.

Wie lange dauert die Amortisation einer Wärmepumpe gegenüber der Ölheizung?

Die Amortisationsdauer einer Wärmepumpe gegenüber einer Ölheizung ergibt sich aus dem Verhältnis von Eigenanteil nach Förderung zur jährlichen Betriebskostenersparnis. Je höher der CO₂-Preis auf Heizöl steigt, desto kürzer wird die Amortisationszeit, da sich der Kostenvorteil der Wärmepumpe mit jeder Preiserhöhung vergrößert. Ein niedrigerer Eigenanteil durch die KfW-458-Förderung wirkt in dieselbe Richtung: Er verkürzt die Zeit bis zum wirtschaftlichen Ausgleich der höheren Anfangsinvestition. Da die CO₂-Bepreisung laut Umweltbundesamt planmäßig weiter ansteigt und ab 2028 über das ETS-2-System ohne festen Preiskorridor bestimmt wird, verschiebt sich der wirtschaftliche Vorteil im Zeitverlauf strukturell zugunsten der Wärmepumpe. Nach Ablauf der Amortisationszeit erzielt die Wärmepumpe über die verbleibende Nutzungsdauer einen laufenden Kostenvorteil gegenüber dem Weiterbetrieb einer Ölheizung.

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Welche technischen Voraussetzungen braucht eine Wärmepumpe beim Umstieg?

Der wichtigste technische Faktor beim Umstieg von Öl auf Wärmepumpe ist die Vorlauftemperatur des bestehenden Heizsystems, da sie direkt die Effizienz der neuen Anlage bestimmt. Alte Ölheizungen wurden häufig für deutlich höhere Vorlauftemperaturen ausgelegt, als für einen effizienten Wärmepumpenbetrieb ideal sind.
  • Eine Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius oder darunter gilt als guter Zielwert für einen wirtschaftlichen Wärmepumpenbetrieb im Bestandsgebäude.
  • Ein hydraulischer Abgleich optimiert die Wasserverteilung im Heizsystem und ist Voraussetzung für die KfW-Förderung.
  • Der Tausch einzelner unterdimensionierter Heizkörper oder der Einsatz von Gebläsekonvektoren vergrößert die Wärmeabgabefläche und ermöglicht niedrigere Vorlauftemperaturen ohne Komplettsanierung.
  • Ein Pufferspeicher entkoppelt die Wärmeerzeugung vom Wärmebedarf und kann die Effizienz und Laufruhe der Anlage verbessern.
  • Hochtemperatur-Wärmepumpen mit dem Kältemittel R290 erreichen deutlich höhere Vorlauftemperaturen und eignen sich dadurch auch für komplett unsanierte Altbauten ohne Heizkörpertausch.

Welche Lärmschutz-Vorgaben gelten für die Außeneinheit?

Luft-Wasser-Wärmepumpen erzeugen Betriebsgeräusche über ihr Außengerät, deren zulässige Grenzwerte in der TA Lärm geregelt sind. Die TA Lärm definiert Immissionsrichtwerte, die am nächstgelegenen schutzwürdigen Nachbargrundstück eingehalten werden müssen, gestaffelt nach Gebietstyp und Tages- beziehungsweise Nachtzeit. In einem allgemeinen Wohngebiet gelten strengere Werte in der Nacht als am Tag, da der nächtliche Ruheschutz höher gewichtet wird. Die genaue Einhaltung hängt vom Aufstellort, dem Abstand zur Grundstücksgrenze und der Schallleistung des konkreten Geräts ab. Bei der Standortwahl sollten Nischen und direkte Wandnähe vermieden werden, da Reflexionen den wahrgenommenen Schallpegel zusätzlich erhöhen können.

Was passiert, wenn ich die alte Ölheizung behalte?

Wer die alte Ölheizung über die gesetzliche Austauschpflicht hinaus weiterbetreibt, ohne dass eine Ausnahmeregelung greift, geht ein rechtliches und wirtschaftliches Risiko ein — und die laufenden Kosten steigen dabei strukturell weiter an.
  • Rechtliches Risiko: Bei einem betroffenen Konstanttemperaturkessel jenseits der 30-Jahres-Grenze drohen ohne Ausnahmeregelung Konflikte mit der Betriebspflicht nach § 72 GEG.
  • Betriebskostenrisiko: Der CO₂-Aufschlag auf Heizöl steigt mit jeder Anpassung des nationalen Emissionshandels und ab 2028 zusätzlich durch das europäische ETS-2-System ohne festen Preiskorridor.
  • Immobilienwert: Gebäude mit fossilen Heizsystemen fallen im Energieausweis zunehmend in schlechtere Effizienzklassen, was sich negativ auf den Marktwert auswirken kann.
  • Investitionsrisiko: Wer heute in eine neue Ölheizung investiert, muss die begrenzte rechtliche Zukunftssicherheit fossiler Systeme in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen.

Wie hoch ist die CO₂-Abgabe auf Heizöl 2026 und danach?

Die CO₂-Abgabe auf Heizöl wird über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt und ist ein fester Kostenbestandteil jedes verbrauchten Liters. Der jährliche CO₂-Kostenanteil lässt sich direkt aus Verbrauch, Emissionsfaktor und dem aktuellen CO₂-Preis berechnen.
CO₂-Kosten pro Jahr = Heizölverbrauch (Liter) × Emissionsfaktor (kg CO₂/Liter) × CO₂-Preis (€/Tonne) ÷ 1.000
Seit dem 1. Januar 2026 wird der CO₂-Preis laut ADAC erstmals durch Versteigerung von Emissionszertifikaten gebildet, vorerst in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Diese Auktionen bilden den Übergang in das europäische Emissionshandelssystem ETS 2, das laut ADAC ab 2028 startet und anders als das bisherige nationale System keinen festen Preiskorridor mehr vorsieht — der Preis bildet sich dort vollständig über den Markt. Für Eigentümer bedeutet das: Die CO₂-Kosten einer weiterbetriebenen Ölheizung sind ab 2028 nicht mehr verlässlich planbar und tendenziell steigend, während eine Wärmepumpe von dieser Preisentwicklung unabhängig ist. Wer die langfristige Kostenentwicklung fossiler Energieträger genauer vergleichen möchte, findet ergänzende Zahlen im Beitrag zur CO₂-Steuer 2026.

Gilt die Austauschpflicht auch beim Hauskauf?

Ja: Wer eine Immobilie mit einer vom § 72 GEG betroffenen alten Ölheizung kauft, übernimmt damit auch die Austauschpflicht des Vorbesitzers. Als neuer Eigentümer muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang geprüft werden, ob der eingebaute Kessel ein Konstanttemperaturkessel ist, ob er die 30-Jahres-Grenze überschreitet und ob eine Ausnahmeregelung greift. Bestandsschutz für selbstnutzende Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem gesetzlichen Stichtag bewohnt haben, geht beim Verkauf an einen neuen Eigentümer nicht automatisch mit über. Käufer eines Hauses mit alter Ölheizung sollten die Prüfung der Austauschpflicht frühzeitig in ihre Kauf- und Sanierungsplanung einbeziehen, um die Zweijahresfrist einzuhalten.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich meine Ölheizung austauschen?

Nur wenn es sich um einen Konstanttemperaturkessel handelt, der älter als 30 Jahre ist — dann greift die Austauschpflicht nach § 72 GEG. Moderne Öl-Brennwertkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen. Für selbstnutzende Eigentümer, die ihr Haus bereits am 1. Februar 2002 bewohnt haben, gilt Bestandsschutz.

Was kostet der Austausch?

Der Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet vor Förderung typischerweise 20.000 bis 40.000 Euro im Einfamilienhaus. Ein neuer Öl-Brennwertkessel ist zwar günstiger in der Anschaffung, erhält aber keine staatliche Förderung und unterliegt langfristig steigenden CO₂-Kosten.

Welche Förderung gibt es?

Ab dem 21.07.2026 fördert das KfW-Programm 458 den Heizungstausch mit 30 Prozent Grundförderung, einem Höchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und zusätzlichen, nach Einkommen gestaffelten Boni bis zu einer Förderobergrenze von 70 beziehungsweise 80 Prozent. Neue Ölheizungen sind von jeder Förderung ausgeschlossen.

Darf ich eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, aber nur wenn die 65-%-EE-Regel des GEG 2024 erfüllt wird oder eine Übergangsfrist bis zum jeweiligen kommunalen Wärmeplanungs-Stichtag greift. Eine neue Ölheizung erhält in keinem Fall eine Förderung und bleibt rechtlich nur eine Übergangslösung.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Der CO₂-Aufschlag auf Heizöl steigt planmäßig weiter, insbesondere ab 2028 durch den Übergang in das europäische ETS-2-System ohne festen Preiskorridor. Zusätzlich verschlechtert sich häufig die Energieausweis-Klasse des Gebäudes, was den Immobilienwert beeinträchtigen kann. Bei einem von § 72 GEG betroffenen Kessel droht außerdem ein Konflikt mit der gesetzlichen Betriebspflicht.

Gilt die Pflicht beim Hauskauf?

Ja. Käufer einer Immobilie mit einer vom § 72 GEG betroffenen alten Ölheizung übernehmen die Austauschpflicht und müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang prüfen und gegebenenfalls umsetzen, ob ein Austausch erforderlich ist.

Quellen

  1. KfW — Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026
  2. Gesetze im Internet (BMJ) — Gebäudeenergiegesetz § 72 Betriebsverbote für Heizkessel
  3. Verbraucherzentrale — Heizungsgesetz: Was gilt jetzt für neue Heizungen?
  4. Umweltbundesamt — Austausch einer Ölheizung durch Wärmepumpe im Altbau
  5. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg — Was kostet die Wärmepumpe im Altbau?

Redaktion

wärmepumpen-preise.de Redaktion

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Die wärmepumpen-preise.de-Redaktion prüft jeden Ratgeber auf fachliche Richtigkeit — auf Basis der aktuellen BEG-Förderrichtlinien, technischer Normen und Erfahrungswerten aus realen Wärmepumpen-Projekten in Deutschland. Wir arbeiten herstellerunabhängig und verkaufen keine Anlagen.

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