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Ratgeber · Wärmepumpe

CO₂-Steuer 2026: Preise, Aufschläge auf Gas und Heizöl

Der CO₂-Preis steigt 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne im neuen Auktionssystem. Alle Aufschläge auf Gas und Heizöl, die Mieter-Vermieter-Aufteilung und die BEHG-Befreiung für Wärmepumpen im Überblick.

Von wärmepumpen-preise.de Redaktion · Unabhängige Wärmepumpen-Beratung9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die CO₂-Bepreisung verteuert 2026 fossile Brennstoffe über ein Auktionssystem mit festem Preiskorridor. Diese Punkte fassen die wichtigsten Zahlen zusammen.
  • Der CO₂-Preis liegt 2026 im Auktionssystem zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂, danach folgt ein Festpreisverkauf zu 68 Euro.
  • Bei 65 Euro/Tonne kostet Erdgas rund 1,40 Ct/kWh mehr, Heizöl rund 20,7 Ct/Liter mehr.
  • Vermieter und Mieter teilen die CO₂-Kosten nach dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG — in schlecht gedämmten Gebäuden zahlt der Vermieter 95 %.
  • Wärmepumpen unterliegen keiner BEHG-Abgabe, da sie mit Strom betrieben werden, der unter das EU-ETS 1 fällt.
  • Ein Klimageld ist 2026 technisch vorbereitet, aber politisch nicht beschlossen.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026

Was ist die CO₂-Steuer in Deutschland?

Die umgangssprachliche „CO₂-Steuer" ist keine Steuer im rechtlichen Sinn, sondern eine Abgabe im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS), geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das BEHG verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe, Zertifikate für die entstehenden Treibhausgase zu erwerben. Die Kosten geben Mineralölkonzerne und Gasversorger als Preisaufschlag an Verbraucher weiter. Das nEHS erfasst die Sektoren Wärme und Verkehr — also Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel. Industrie und Kraftwerke unterliegen bereits dem europäischen Emissionshandel EU-ETS 1, weshalb sie vom BEHG ausgenommen sind. Ab 2028 soll das nationale System schrittweise in ein europaweites System für Gebäude und Verkehr überführt werden, das EU-ETS 2. Die Abgabe ist unsichtbar in den Brennstoffpreisen enthalten und erscheint auf Rechnungen meist nicht als separate Zeile.

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026 pro Tonne?

Der CO₂-Preis liegt 2026 im Auktionssystem zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Diesen Preiskorridor legt die zuständige Behörde für das neue Versteigerungsverfahren fest. Der Mindestgebotspreis beträgt 55 Euro, der Höchstgebotspreis 65 Euro je Zertifikat. Nach der Auktionsphase folgen 2026 Verkaufstermine zu einem Festpreis von 68 Euro je Zertifikat. Für einen möglichen Nachkauf im Jahr 2027 gilt ein Preis von 70 Euro je Zertifikat, letztmalig bis zum 31.08.2027.

Jahr

CO₂-Preis/Tonne

Verfahren

2021

25 €

Festpreis

2024

45 €

Festpreis

2025

55 €

Festpreis

2026

55–65 €

Auktionskorridor

2026 (Festpreisverkauf)

68 €

Festpreis nach Auktionsphase

2027 (Nachkauf)

70 €

Nachkaufoption, letztmalig bis 31.08.2027

Wie funktioniert das neue Auktionssystem 2026?

Ab 2026 werden CO₂-Zertifikate erstmals im nationalen Emissionshandelssystem versteigert statt zu einem Festpreis ausgegeben. Die Versteigerung erfolgt an der Leipziger Energiebörse EEX im Auftrag der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt). Im Preiskorridor gilt ein Mindestgebotspreis von 55 Euro und ein Höchstgebotspreis von 65 Euro je Zertifikat; Gebote außerhalb dieses Korridors werden nicht berücksichtigt. Laut Umweltbundesamt sollen die Auktionen nach aktueller Planung im Juli 2026 innerhalb dieses Korridors starten. Im Anschluss an die Versteigerungsphase folgen 2026 Verkaufstermine zu einem Festpreis von 68 Euro je Zertifikat, die dem Verfahren aus der Festpreisphase 2021 bis 2025 entsprechen. Wer 2027 zusätzliche Zertifikate für das Jahr 2026 nachkaufen möchte, zahlt dafür 70 Euro je Zertifikat; diese Nachkaufoption endet spätestens am 31.08.2027. Der Umweltbundesamt-Präsident Dirk Messner bezeichnete die CO₂-Bepreisung in Gebäuden und Verkehr als „einen zentralen Baustein zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele".

Was kostet der CO₂-Aufschlag pro kWh Gas und Liter Heizöl 2026?

Bei 65 Euro pro Tonne CO₂ kostet Erdgas rund 1,40 Ct/kWh mehr, Heizöl rund 20,7 Ct/Liter mehr. Die Höhe des Aufschlags richtet sich nach dem spezifischen Emissionsfaktor jedes Brennstoffs — also der Menge an CO₂, die bei dessen Verbrennung entsteht. Erdgas hat mit 0,201 kg CO₂/kWh den niedrigsten Emissionsfaktor unter den fossilen Heizbrennstoffen. Heizöl verursacht mit 2,664 kg CO₂/Liter deutlich mehr Emissionen pro Einheit. Die folgende Tabelle zeigt die Aufschläge am unteren und oberen Ende des 2026er-Preiskorridors, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Brennstoff

Einheit

Emissionsfaktor

Aufschlag bei 55 €/t

Aufschlag bei 65 €/t

Erdgas

kWh

0,201 kg CO₂/kWh

ca. 1,18 Ct/kWh

ca. 1,40 Ct/kWh

Heizöl (leicht)

Liter

2,664 kg CO₂/l

ca. 17,4 Ct/l

ca. 20,7 Ct/l

Flüssiggas (LPG)

kWh

0,236 kg CO₂/kWh

ca. 1,40 Ct/kWh

ca. 1,65 Ct/kWh

Wie wird der CO₂-Aufschlag berechnet?

Der CO₂-Aufschlag ergibt sich aus dem Emissionsfaktor eines Brennstoffs multipliziert mit dem aktuellen CO₂-Preis. Wer den Aufschlag für den eigenen Verbrauch überschlagen möchte, kann die Formel selbst anwenden.
CO₂-Aufschlag (netto) = Emissionsfaktor (kg CO₂/Einheit) × CO₂-Preis (€/Tonne) ÷ 1.000

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Beispiel für Erdgas bei einem CO₂-Preis von 65 Euro/Tonne: 0,201 kg CO₂/kWh × 65 €/t ÷ 1.000 = 0,01307 €/kWh, also rund 1,31 Ct/kWh netto. Nach Aufschlag der Mehrwertsteuer von 19 % ergeben sich rund 1,40 Ct/kWh, da die CO₂-Kosten Bestandteil des Brennstoffpreises sind und damit ebenfalls der Mehrwertsteuer unterliegen.

Wie hoch ist die jährliche Mehrbelastung für einen Durchschnittshaushalt?

Ein Haushalt mit einer Gasheizung und 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlt 2026 durch die CO₂-Bepreisung zwischen 236 und 280 Euro zusätzlich pro Jahr. Bei einem CO₂-Preis von 55 Euro/Tonne ergeben sich 20.000 kWh × 1,18 Ct/kWh = 236 Euro CO₂-Aufschlag im Jahr. Bei 65 Euro/Tonne steigt dieser Betrag auf 20.000 kWh × 1,40 Ct/kWh = 280 Euro im Jahr. Ein Haushalt mit Ölheizung und 2.000 Litern Jahresverbrauch zahlt bei 55 Euro/Tonne rund 348 Euro und bei 65 Euro/Tonne rund 414 Euro CO₂-Aufschlag im Jahr. Diese Beträge kommen zusätzlich zu den regulären Gaspreisen und Ölpreisen hinzu und werden nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen. Einen detaillierten Kostenvergleich bietet die Übersicht zu aktuellen Gaspreisen 2026.

Wie entwickelt sich der CO₂-Preis bis 2030?

Ab 2028 soll das nationale Emissionshandelssystem in das europäische EU-ETS 2 überführt werden, wodurch sich der CO₂-Preis künftig stärker über Angebot und Nachfrage statt über einen festen Korridor bildet. Diese Überführung stellt einen fundamentalen Systemwechsel dar: Statt eines Preiskorridors mit Unter- und Obergrenze existiert im EU-ETS 2 lediglich eine Mengenbegrenzung (Cap), innerhalb der sich der Preis frei bildet. Für die Zeit nach 2026 liegen unterschiedliche Preiskorridor-Werte für Übergangsjahre vor, die je nach politischer Entscheidung variieren können.

Zeitpunkt

CO₂-Preis

Status

2026

55–65 €/t

Auktionskorridor (verbindlich)

2026 (nach Auktionsphase)

68 €/t

Festpreisverkauf (verbindlich)

2027 (Nachkauf)

70 €/t

Nachkaufoption, letztmalig bis 31.08.2027

ab 2028

marktbasiert

Überführung in EU-ETS 2 (Cap statt Korridor)

Wie stark der CO₂-Preis nach 2027 tatsächlich steigt, hängt von der Marktentwicklung im EU-ETS 2 ab und lässt sich seriös nicht auf eine einzelne Zahl festlegen — verbindlich geregelt sind aktuell nur die Werte bis 2027.

Lohnt sich eine neue Gasheizung 2026 noch angesichts der CO₂-Steuer?

Eine neue Gasheizung 2026 bindet Betreiber über 15 bis 20 Jahre Nutzungsdauer an einen Brennstoff, dessen CO₂-Kosten mit der Überführung ins EU-ETS 2 ab 2028 potenziell weiter steigen, während eine Wärmepumpe von der BEHG-Abgabe vollständig ausgenommen ist. Wer beide Kostenseiten zusammen betrachtet, kann die Entscheidung fundierter treffen:
  • CO₂-Kostenseite Gas: Bereits 2026 zahlt ein Haushalt mit 20.000 kWh Verbrauch bis zu 280 Euro CO₂-Aufschlag im Jahr — dieser Betrag ist nur die Untergrenze künftiger Belastung, da der EU-ETS 2 ab 2028 ohne festen Preiskorridor arbeitet.
  • Förderseite Wärmepumpe: Die KfW-458-Förderung für den Heizungstausch bleibt ab dem 21.07.2026 bei einer Grundförderung von 30 %; die Förderobergrenze liegt bei bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro bei bis zu 80 %.
  • Reduzierte Höchstbeträge: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 21.07.2026 von 30.000 Euro auf 28.000 Euro; der bisherige Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen ab diesem Datum vollständig.
  • BEHG-Befreiung: Eine Wärmepumpe zahlt keine CO₂-Kosten nach dem BEHG, da sie mit Strom betrieben wird und Strom unter das EU-ETS 1 fällt, nicht unter das nationale nEHS. Wie effizient eine Wärmepumpe dabei tatsächlich arbeitet, zeigt die reale Jahresarbeitszahl.
  • Praktische Einordnung: Wer jetzt saniert, sichert sich die ab 21.07.2026 reduzierte, aber weiterhin substanzielle KfW-Förderung und entgeht gleichzeitig einer CO₂-Kostenbelastung, die mit der EU-ETS-2-Überführung tendenziell weiter zunimmt — eine Kombination, die eine neue Gasheizung 2026 gegenüber dem Umstieg auf eine Wärmepumpe strukturell benachteiligt. Für Übergangslösungen im Altbau kann auch eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung ein sinnvoller Zwischenschritt sein.

Wer zahlt die CO₂-Kosten — Mieter oder Vermieter?

Im Mietverhältnis teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten nach dem 10-Stufen-Modell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG), das die Kosten nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes verteilt. Das Gesetz löst damit das sogenannte Nutzer-Investor-Dilemma: Der Vermieter entscheidet über die Heizungsanlage, der Mieter zahlt die laufenden Heizkosten. Die Aufteilung erfolgt nach dem CO₂-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Stufe

CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr)

Anteil Mieter

Anteil Vermieter

1

unter 12

100 %

0 %

4

22 bis unter 27

70 %

30 %

6

32 bis unter 37

50 %

50 %

8

42 bis unter 47

30 %

70 %

10

ab 52

5 %

95 %

Laut Deutschem Mieterbund übernehmen Vermieter bei Wohngebäuden mit der schlechtesten Energiebilanz ab 52 kg CO₂/m²/Jahr einen Anteil von 95 % der CO₂-Kosten; in gut sanierten, hocheffizienten Gebäuden tragen sie keine CO₂-Kosten. Ein Beispiel verdeutlicht die Praxis: Ein Mieter in einem Gebäude der Stufe 10 mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh Erdgas zahlt bei einem CO₂-Preis von 65 Euro/Tonne insgesamt 210 Euro CO₂-Kosten im Jahr — davon trägt er selbst nur 5 %, also rund 10,50 Euro, während der Vermieter die restlichen rund 199,50 Euro übernimmt.

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Wie sieht die Rechnung für Ihr Haus aus?

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Welche Ausnahmen gelten beim CO2KostAufG?

Das CO2KostAufG erkennt an, dass nicht jeder Vermieter die energetische Sanierung eines Gebäudes selbst steuern kann, und sieht deshalb Ausnahmen vor.
  • Denkmalschutz: Ist eine energetische Sanierung durch Denkmalschutzauflagen eingeschränkt, kann sich laut Verbraucherzentrale der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten erheblich reduzieren.
  • Anschlusszwang: Besteht ein Zwang zum Anschluss an ein fossiles Fernwärmenetz, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, reduziert sich der Vermieteranteil ebenfalls.
  • Kumulation beider Ausnahmen: Machen Denkmalschutz und Anschlusszwang gemeinsam jede Verbesserung unmöglich, kann die Kostenaufteilung entfallen und der Mieter trägt die CO₂-Kosten dann vollständig selbst.

Welche Fristen muss ich als Mieter einhalten?

Mieter mit einer Gasetagenheizung, die direkt beim Energieversorger abrechnen, müssen ihren Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der jeweiligen Rechnung selbst geltend machen. Diese Frist gilt speziell für Fälle, in denen der Vermieter die Heizkosten nicht selbst über eine zentrale Abrechnung erfasst. Stellt der Vermieter eine fehlerhafte oder unvollständige Heizkostenabrechnung aus, die das 10-Stufen-Modell nicht korrekt ausweist, kann der Mieter seinen Anteil an den gesamten Heizkosten pauschal um 3 % kürzen.

Was ist CBAM und wen betrifft es?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein CO₂-Grenzausgleichssystem der EU für Importeure bestimmter Produktgruppen, das verhindern soll, dass Unternehmen Produktion in Länder ohne CO₂-Bepreisung verlagern. Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich CBAM laut DEHSt in der Regelphase: Importeure müssen sich als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren und jährlich CBAM-Erklärungen für das jeweilige Berichtsjahr einreichen. Die tatsächliche Zertifikatserwerbspflicht beginnt erst ab Februar 2027 und gilt dann rückwirkend für die 2026 eingeführten Emissionen.
  • Betroffene Produktkategorien: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
  • Zertifikatspreis: orientiert sich am Preisniveau der EU-ETS-1-Auktionen für Industrie und Kraftwerke.
  • Bagatellgrenze: Unternehmen mit jährlichen CBAM-Importmengen unter 50 Tonnen CO₂ sind von der Zertifikatspflicht befreit, müssen die Importmenge aber weiterhin überwachen.
  • Zeitliche Abfolge: Registrierung und Berichtspflicht seit 01.01.2026; der tatsächliche Erwerb der CBAM-Zertifikate beginnt erst ab Februar 2027, rückwirkend für die 2026 importierten Mengen.
  • Betroffene Rolle: primär Unternehmen, die diese Güter aus Nicht-EU-Ländern importieren — Privatpersonen sind nur indirekt betroffen, etwa über potenziell höhere Preise importierter Produkte.

Warum gilt für Wärmepumpen keine CO₂-Kostenaufteilung?

Für Wärmepumpen entfällt jede CO₂-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG, weil sie mit Strom statt mit fossilen Brennstoffen betrieben werden und Strom nicht unter das nationale BEHG fällt. Das BEHG erfasst ausschließlich die Sektoren Wärme und Verkehr, die auf fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Heizöl basieren. Strom unterliegt stattdessen dem europäischen Emissionshandel EU-ETS 1, der bereits Kraftwerke und Industrie reguliert und getrennt vom nationalen nEHS funktioniert. Da eine Wärmepumpe keinen fossilen Brennstoff direkt verbrennt, entsteht für sie keine BEHG-Abgabe und damit auch kein Anwendungsfall für das CO2KostAufG zwischen Vermieter und Mieter.

Kommt das Klimageld noch 2026?

Ein Klimageld ist technisch vorbereitet, wird aber 2026 nicht ausgezahlt, da die politische Entscheidung zur Einführung bislang fehlt. Das Jahressteuergesetz 2024 schuf mit einem Direktauszahlungsmechanismus über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die rechtliche Grundlage, um Steueridentifikationsnummern mit Bankverbindungen zu verknüpfen. Die Bundesregierung setzt 2026 stattdessen auf indirekte Entlastung, etwa über einen Bundeszuschuss für Netzentgelte und über die KfW-Förderprogramme für den Heizungstausch. Kritiker bemängeln, dass diese indirekten Instrumente vor allem Eigenheimbesitzer begünstigen, während Mieter in unsanierten Altbauten kaum direkt profitieren.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die CO₂-Steuer 2026 pro Tonne?

Der CO₂-Preis liegt 2026 im Auktionssystem zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Nach der Auktionsphase folgen Verkaufstermine zu einem Festpreis von 68 Euro je Zertifikat.

Was kostet CO₂-Steuer 2026 pro Liter Heizöl?

Bei einem CO₂-Preis von 65 Euro pro Tonne kostet Heizöl rund 20,7 Cent pro Liter mehr, bei 55 Euro pro Tonne rund 17,4 Cent pro Liter.

Wer zahlt die CO₂-Kosten, Mieter oder Vermieter?

Beide teilen sich die Kosten nach dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG, gestaffelt nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes. In schlecht gedämmten Gebäuden ab 52 kg CO₂/m²/Jahr zahlt der Vermieter 95 %, in hocheffizienten Gebäuden unter 12 kg CO₂/m²/Jahr zahlt der Mieter 100 %.

Kommt das Klimageld noch 2026?

Nein. Die technische Infrastruktur über das Bundeszentralamt für Steuern ist vorhanden, eine politische Entscheidung zur Auszahlung ist aber nicht getroffen. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf indirekte Entlastung durch Zuschüsse und Förderprogramme.

Was passiert nach der Auktionsphase 2026 (Festpreisverkauf, Nachkauf)?

Im Anschluss an die Auktionsphase finden 2026 Verkaufstermine zu einem Festpreis von 68 Euro je Zertifikat statt. 2027 ist zusätzlich ein Nachkauf zu 70 Euro je Zertifikat möglich, letztmalig bis zum 31.08.2027.

Warum sind Wärmepumpen von der CO₂-Kostenaufteilung ausgenommen?

Wärmepumpen werden mit Strom betrieben, der unter das europäische EU-ETS 1 fällt, nicht unter das nationale BEHG. Da keine BEHG-Abgabe entsteht, gibt es auch keine Grundlage für eine Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG.

Was ist CBAM und wen betrifft es?

CBAM ist ein CO₂-Grenzausgleichssystem der EU für Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Registrierungs- und Berichtspflicht; der tatsächliche Erwerb der Zertifikate beginnt erst ab Februar 2027, rückwirkend für 2026er Emissionen. Unternehmen unter 50 Tonnen CO₂ Importmenge jährlich sind von der Zertifikatspflicht befreit.

Welche Fristen muss ich als Mieter einhalten?

Mieter mit Gasetagenheizung müssen ihren Erstattungsanspruch innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Rechnung gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Wann kommt der EU-ETS 2?

Ab 2028 soll das nationale Emissionshandelssystem in das europäische EU-ETS 2 überführt werden, das Gebäude und Verkehr europaweit einheitlich bepreist und den festen Preiskorridor durch eine reine Mengenbegrenzung ersetzt.

Quellen

  1. Umweltbundesamt (DEHSt) — First auctions in the national emissions trading system
  2. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) — nEHS Verkauf und Versteigerung
  3. Bundesministerium der Justiz — CO2KostAufG (Gesetzestext)
  4. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) — CBAM-Regelphase ab 01.01.2026
  5. KfW — Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026

Redaktion

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