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Ratgeber · Wärmepumpe

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus 2026: Kosten, Förderung und Technik

Zentrale Anlage, Kaskadenschaltung oder Etagenwärmepumpe: Kosten, KfW-Förderung ab 21.07.2026, Legionellenschutz und WEG-Beschluss für die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Von wärmepumpen-preise.de Redaktion · Unabhängige Wärmepumpen-Beratung10 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus versorgt mehrere Wohneinheiten zentral oder dezentral mit Heizwärme und Warmwasser. Die wichtigsten Eckwerte 2026 im Überblick:
  • Kosten: Eine zentrale Anlage kostet 7.250 bis 12.000 Euro je Wohneinheit vor Förderung.
  • Förderung ab 21.07.2026: Die KfW-Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, die Höchstkosten sinken auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
  • Anlagenkonzepte: Zentrale Wärmepumpe, Kaskadenschaltung oder dezentrale Etagenwärmepumpe stehen je nach Gebäude zur Wahl.
  • Legionellenschutz: Die Pflichttemperatur von 60 Grad Celsius senkt die Jahresarbeitszahl deutlich.
  • WEG-Beschluss: Der Heizungstausch ist seit der WEG-Reform mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.
Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026

Was ist eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus und welche Anlagenkonzepte gibt es?

Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ist ein zentrales oder dezentrales Heizsystem, das Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf Heiz- und Warmwassertemperatur für mehrere Wohneinheiten anhebt. Sie deckt eine Gebäudeheizlast von 20 bis 120 kW ab, deutlich mehr als die 5 bis 15 kW eines Einfamilienhauses. Mehrfamilienhäuser stellen nur 18 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland. Sie vereinen aber 55 Prozent aller Wohneinheiten auf sich — rund 23,9 Millionen, wie der dena-Gebäudereport 2026 zeigt. Der Wärmepumpenanteil im Gebäudebestand hat sich seit 2019 fast verdoppelt und lag 2024 bei 4,3 Prozent.
Drei Konzepte kommen für die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus in Frage. Die zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe versorgt mit einem einzigen Gerät das gesamte Gebäude über die vorhandene Heizungsverteilung. Die Kaskadenschaltung kombiniert mehrere parallele Geräte zu einer Gesamtleistung über 100 kW und erhöht dabei die Redundanz bei Geräteausfall. Die dezentrale Etagenwärmepumpe versorgt jede Wohnung einzeln und vereinfacht dadurch die Stromabrechnung. Als Wärmequelle dient neben Außenluft auch das Erdreich über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden oder Grundwasser über eine Grundwasserwärmepumpe mit ganzjährig konstanter Quelltemperatur.
Vergleich der Wärmepumpen-Anlagenkonzepte für Mehrfamilienhäuser nach Eignung und Betriebsmerkmalen:

Konzept

Eignung

Besonderheit

Zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe

Bestand mit begrenztem Platzangebot

ein Gerät für das ganze Haus

Kaskadenschaltung

Große Gebäude, hoher Redundanzbedarf

mehrere Geräte parallel

Zentrale Sole-Wasser-Wärmepumpe

Grundstück mit Bohrfläche

höchste Effizienz, Erdsonden nötig

Dezentrale Etagenwärmepumpe

WEG mit einfacher Abrechnung

eigener Stromzähler je Wohnung

Wie groß muss die Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus sein?

Die Wärmepumpe wird auf die Gebäudeheizlast ausgelegt. Diese ergibt sich aus Wohnfläche, Baualter und einem Gleichzeitigkeitsfaktor. Die normgerechte Berechnung erfolgt nach DIN EN 12831. Der Gleichzeitigkeitsfaktor verkleinert die benötigte Anlagenleistung, weil nicht alle Wohnungen gleichzeitig ihre Spitzenlast abrufen.
Heizleistung Wärmepumpe = Σ Wohnungs-Heizlast (kW) × Gleichzeitigkeitsfaktor + Warmwasserzuschlag
Je mehr Wohneinheiten ein Gebäude hat, desto kleiner fällt der Gleichzeitigkeitsfaktor aus, weil die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass alle Wohnungen zur selben Zeit ihre volle Heizlast abrufen. Die tatsächlich benötigte Anlagenleistung liegt dadurch deutlich unter der Summe aller einzelnen Wohnungsheizlasten. Der konkrete Faktor hängt von Wohnungszahl, Gebäudetyp und Sanierungsstand ab und sollte im Rahmen der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durch eine Fachplanerin oder einen Fachplaner ermittelt werden, statt pauschal geschätzt zu werden.
Die drei Konzepte aus dem vorherigen Abschnitt lassen sich grob nach Gebäudegröße zuordnen. Kleinere Häuser mit wenigen Wohneinheiten kommen häufig mit einer zentralen Luft-Wasser-Wärmepumpe oder einer kleinen Kaskade aus. Größere Gebäude profitieren von einer zentralen Sole-Wasser-Anlage mit Pufferspeicher oder einer größeren Kaskadenschaltung. Entscheidend bleibt in jedem Fall die exakte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vor der Geräteauswahl — pauschale Faustformeln ohne Gebäudeaufnahme führen regelmäßig zu Überdimensionierung und schlechterer Teillasteffizienz.

Was kostet eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus 2026?

Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus kostet vor Förderung 7.250 bis 12.000 Euro je Wohneinheit. Die Gesamtinvestition setzt sich aus Gerät, Installation, Pufferspeicher, Elektroarbeiten, Demontage der Altanlage und hydraulischem Abgleich zusammen. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe verursacht durch die Erdsondenbohrung zusätzliche Kosten gegenüber der Luft-Wasser-Variante.
Kostenaufschlüsselung einer zentralen Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein mittleres Mehrfamilienhaus 2026:

Kostenposition

Anteil an der Gesamtinvestition

Wärmepumpe (Gerät)

größter Einzelposten

Montage und Installation

zweitgrößter Posten

Pufferspeicher und Warmwasser

mittlerer Posten

Elektroarbeiten

mittlerer Posten

Demontage Altanlage und hydraulischer Abgleich

kleinster Posten

Zur Investition kommt seit der Heizkostenverordnungs-Novelle die Messinfrastruktur hinzu. Wärmemengenzähler je Wohneinheit, ein separater Wärmepumpen-Stromzähler und ein Smart-Meter-Gateway erhöhen die Gesamtkosten spürbar. Bei einer Kaskadenschaltung verteilen sich die Gerätekosten auf mehrere kleinere Einheiten statt auf eine große Anlage. Das erhöht die Investition je installiertem kW tendenziell, verbessert aber die Ausfallsicherheit.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Mehrfamilienhäuser ab dem 21.07.2026?

Ab dem 21.07.2026 ändert die KfW die Förderbedingungen für die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 grundlegend. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent unverändert. Die förderfähigen Höchstkosten sinken jedoch auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (zuvor 30.000 Euro), 15.000 Euro je Wohneinheit von der zweiten bis sechsten und 8.000 Euro je weitere Wohneinheit.

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Förderfähige Kosten = Höchstbetrag je Wohneinheit-Kategorie × Anzahl betroffener Wohneinheiten
Beispiel Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten (Stand ab 21.07.2026): 28.000 € für die erste Wohneinheit plus 5 × 15.000 € für Wohneinheiten 2 bis 6 (75.000 €) plus 2 × 8.000 € für Wohneinheiten 7 und 8 (16.000 €) ergeben förderfähige Höchstkosten von 119.000 Euro für das gesamte Gebäude.
Zwei weitere Bausteine sind ab dem 21.07.2026 neu geregelt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von bisher 20 Prozent auf 16 Prozent. Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent zwischen 30.000 und 40.000 Euro, und 10 Prozent zwischen 40.000 und 50.000 Euro — zuvor galt pauschal 30 Prozent bis 40.000 Euro. Der bisherige Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro entfallen zum 21.07.2026 vollständig. In Summe darf die Förderung maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten erreichen, für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro bis zu 80 Prozent. Für das erste Quartal 2027 plant die KfW zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpen — dieser ist noch nicht in Kraft.
Mehr Details zu den einzelnen Bonus-Komponenten und zur Antragstellung finden sich in der Übersicht zur KfW-Förderung für Wärmepumpen und im Beitrag zum Einkommensbonus.

Wie funktioniert die Warmwasserbereitung ohne Legionellenrisiko?

Die Warmwasserbereitung im Mehrfamilienhaus unterliegt dem Legionellen-Schutz nach der DVGW-Regel W551. Ab einem bestimmten Speichervolumen oder Leitungsvolumen je Entnahmestelle muss die Austrittstemperatur dauerhaft 60 Grad Celsius und die Zirkulationsrücklauftemperatur 55 Grad Celsius betragen. Legionellen vermehren sich bevorzugt im Temperaturbereich zwischen etwa 25 und 45 Grad Celsius und werden erst oberhalb von 60 Grad Celsius sicher abgetötet.
Diese Pflichttemperatur wirkt sich unmittelbar auf die Jahresarbeitszahl aus, weil eine Wärmepumpe bei deutlich niedrigeren Temperaturen am effizientesten arbeitet. Drei Maßnahmen begrenzen den Effizienzverlust:
  • Dezentrale Frischwasserstationen: Sie erwärmen das Trinkwasser je Wohnung im Durchlauf und halten das Leitungsvolumen gering, sodass die 60-Grad-Pflicht seltener greift.
  • Separates Hochtemperatur-Modul: Ein zusätzliches Modul übernimmt ausschließlich die Legionellen-Aufheizung, während der Heizkreis bei niedrigerer Temperatur bleibt.
  • Regelmäßige thermische Desinfektion: Eine wöchentliche Aufheizung auf 60 Grad Celsius erfüllt die DVGW-Vorgabe, ohne den restlichen Betrieb dauerhaft auf Hochtemperatur zu halten.
Mehr zum Zusammenhang zwischen Speichertemperatur, Vermehrungsrisiko und Schaltungskonzepten liefert der Beitrag zu Legionellen bei Wärmepumpen.

Lohnt sich die Wärmepumpe im Altbau-Mehrfamilienhaus?

Eine Wärmepumpe im Altbau-Mehrfamilienhaus arbeitet wirtschaftlich, solange die Vorlauftemperatur ein moderates Niveau nicht übersteigt. Je niedriger die erforderliche Vorlauftemperatur, desto höher fällt die Jahresarbeitszahl der Anlage aus — dieser Zusammenhang gilt unabhängig vom Gebäudetyp. Alte Heizkörpersysteme sind häufig auf deutlich höhere Temperaturen ausgelegt als der wärmepumpenoptimale Betriebsbereich.
Ein hydraulischer Abgleich senkt die notwendige Vorlauftemperatur im Bestand und verbessert die Effizienz messbar, ohne dass Heizkörper ausgetauscht werden müssen. Reicht die verfügbare Vorlauftemperatur trotzdem nicht aus, kommt eine Hochtemperatur-Wärmepumpe zum Einsatz, die auch bei anspruchsvollen Heizkörpersystemen höhere Temperaturen liefert — allerdings auf Kosten der Jahresarbeitszahl im Hochtemperaturbetrieb. In der Praxis zeigt sich: Viele Bestandsgebäude lassen sich auch ohne kompletten Heizkörpertausch wärmepumpentauglich machen, wenn Vorlauftemperatur und Dämmstandard zusammenpassen.

Welchen WEG-Beschluss braucht es für den Heizungstausch?

Der Heizungstausch auf eine Wärmepumpe gilt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft als bauliche Veränderung im Sinne des § 20 WEG. Nach dem Gesetzestext können "Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen)... beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden" — seit der WEG-Reform reicht dafür die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Für die Umlage der Kosten auf alle Eigentümer gelten in der Praxis strengere Anforderungen als für den reinen Zustimmungsbeschluss zur Maßnahme selbst. Vor der Beschlussfassung empfiehlt sich eine frühzeitige Energieberatung sowie das Einholen eines Förderbescheids, damit die Wohnungseigentümergemeinschaft über eine belastbare Kosten- und Förderbasis abstimmen kann. Das Gebäudeenergiegesetz wirkt hier über die allgemeine Anforderung an den Anteil erneuerbarer Energien im Hintergrund auf die Entscheidung ein, ohne den WEG-Beschlussweg selbst zu verändern.

Wie wird die Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus geregelt?

Seit dem 1. Oktober 2024 ist der Wärmepumpenprivileg-Ausnahmefall für zentral wärmepumpenbeheizte Mehrfamilienhäuser entfallen. Heizkosten müssen seither nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das Messkonzept einer zentralen Anlage umfasst folgende Komponenten:
  • Ein separater Stromzähler, der ausschließlich den Wärmepumpenstrom erfasst, getrennt vom allgemeinen Hausstrom.
  • Geeichte Wärmemengenzähler je Wohneinheit, getrennt für Heizung und Warmwasser.
  • Bei dezentralen Etagenwärmepumpen entfällt diese Aufteilung, da jede Wohnung über ihren eigenen Stromzähler abrechnet.
Für die Nachrüstung der Verbrauchserfassung galt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025. Bestehende Messtechnik muss außerdem bis spätestens 31. Dezember 2026 fernablesbar gemacht werden. Umlagefähig ist ausschließlich der reine Wärmepumpenstrom — nicht der allgemeine Stromverbrauch des Gebäudes für Beleuchtung, Aufzug oder Gemeinschaftsflächen.

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Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Haus — wir ordnen Kosten und Förderung für Ihre Situation ein.

Was kostet der Betrieb einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Die Betriebskosten einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus hängen im Wesentlichen vom Stromtarif und der erreichten Jahresarbeitszahl ab. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto weniger Strom benötigt die Anlage für dieselbe Wärmemenge.
Heizkosten pro Jahr = Wärmebedarf (kWh) ÷ Jahresarbeitszahl × Strompreis (€/kWh)
Beispiel: Ein Gebäude mit einem Jahreswärmebedarf von 35.200 kWh und einer Jahresarbeitszahl von 3,5 benötigt rechnerisch rund 10.057 kWh Strom. Bei einem angenommenen Wärmepumpen-Stromtarif ergeben sich daraus die reinen Stromkosten für die Heizung; Wartung und Pumpenstrom kommen als weitere, deutlich kleinere Posten hinzu.
Spezielle Wärmepumpentarife liegen unter dem regulären Haushaltsstromtarif, weil sie unter anderem vom Netzentgeltrabatt nach § 14a EnWG profitieren. Ein niedrigerer effektiver Strompreis wirkt sich direkt und proportional auf die Jahresbetriebskosten aus. Eine höhere Jahresarbeitszahl senkt gleichzeitig den Stromverbrauch je erzeugter Wärmeeinheit — beide Stellschrauben sollten bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemeinsam berücksichtigt werden.

Lohnt sich die Kombination mit Photovoltaik und Mieterstrom?

Die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus deckt einen relevanten Teil des jährlichen Wärmepumpenstroms über Eigenproduktion und senkt damit den Zukauf von Netzstrom. Den nicht selbst verbrauchten Solarstrom liefert ein Mieterstrom-Modell an die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes, ohne dass der Eigentümer selbst zum Energieversorger im klassischen Sinn wird.
Der erreichbare Autarkiegrad hängt von der Anlagengröße im Verhältnis zur Wärmepumpenleistung, dem Vorhandensein eines Batteriespeichers und dem Lastprofil des Gebäudes ab. Mit Speicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil gegenüber einer Anlage ohne Speicher deutlich steigern. Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter, die bereits eine Wärmepumpe planen, lohnt sich die gemeinsame Betrachtung von PV-Anlage und Wärmepumpe meist stärker als eine getrennte Planung beider Systeme, weil sich Dimensionierung und Förderlogik gegenseitig beeinflussen.

Welche Nachteile und Risiken hat die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Die Nachteile einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus betreffen vor allem vier Bereiche:
  • Hohe Vorlauftemperaturen im unsanierten Altbau: Ohne Sanierung oder hydraulischen Abgleich sinkt die Jahresarbeitszahl deutlich und schmälert den Kostenvorteil gegenüber fossilen Heizsystemen.
  • Effizienzverlust durch Legionellenschutz: Die Pflichttemperatur von 60 Grad Celsius für die Warmwasserbereitung senkt die Jahresarbeitszahl gegenüber dem reinen Heizbetrieb.
  • Schallschutzanforderungen: Außengeräte müssen die Grenzwerte der TA Lärm am nächsten Nachbarfenster einhalten, was insbesondere bei einer Kaskadenschaltung mit mehreren Außeneinheiten den Planungsaufwand erhöht.
  • Entscheidungskonflikte in der Eigentümergemeinschaft: Einzelne Eigentümer können die Investition wegen der Kostenhöhe ablehnen, was die Umsetzung verzögert oder verkompliziert.
Der Platzbedarf für Außengeräte, Pufferspeicher und gegebenenfalls mehrere Kaskaden-Einheiten ist im dicht bebauten Bestand ein weiterer limitierender Faktor, der frühzeitig in die Planung einfließen sollte.

Was zeigen unabhängige Tests und Praxiswerte?

Unabhängige Felddaten des Fraunhofer ISE aus einem mehrjährigen Feldmessprojekt bestätigen den zuverlässigen Betrieb von Wärmepumpen im Gebäudebestand. Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4, erdgekoppelte Anlagen 4,3. Der elektrische Heizstab trug dabei im Mittel nur einen sehr geringen Anteil zur gesamten Stromarbeit bei — ein Hinweis auf grundsätzlich passende Anlagendimensionierung in den untersuchten Objekten.
Die Feldmessungen des Fraunhofer ISE umfassen vor allem Ein- bis Dreifamilienhäuser; belastbare, vergleichbare Feld-Jahresarbeitszahlen speziell für größere Mehrfamilienhäuser liegen bislang seltener vor. Der Markt entwickelt sich dabei dynamisch: Laut dena-Updatebericht 2026 waren bereits 48 Prozent der 2025 verkauften Heizungen Wärmepumpen, gegenüber 27 Prozent im Vorjahr — ein deutliches Signal für die wachsende Praxiserfahrung auch im größeren Gebäudebestand.

FAQ

Häufige Fragen

Was kostet eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus 2026?

Eine zentrale Anlage kostet vor Förderung **7.250 bis 12.000 Euro je Wohneinheit**. Für ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten ergibt sich daraus eine Gesamtinvestition, die je nach Anlagenkonzept und Sanierungsstand deutlich variiert. Details zur Kostenstruktur und den einzelnen Kostenpositionen liefert der Abschnitt zu den Anschaffungskosten oben.

Wie hoch ist die Förderung ab dem 21.07.2026 für ein Mehrfamilienhaus?

Ab dem 21.07.2026 bleibt die KfW-Grundförderung bei **30 Prozent**, während der Klimageschwindigkeitsbonus auf **16 Prozent** sinkt und der Einkommensbonus neu gestaffelt zwischen **10 und 40 Prozent** liegt, je nach Haushaltseinkommen. Die maximale Förderung beträgt **70 Prozent**, für Eigentümer mit niedrigerem Einkommen bis zu **80 Prozent** der förderfähigen Kosten. Die vollständige Berechnung mit Beispiel findet sich im Förderabschnitt oben.

Ist eine zentrale oder eine dezentrale Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus besser?

Es gibt keine pauschal bessere Lösung: Eine zentrale Wärmepumpe oder Kaskadenschaltung eignet sich für Gebäude mit vorhandener zentraler Verteilung und größerem Platzangebot für die Technik, während eine dezentrale Etagenwärmepumpe die Abrechnung vereinfacht und sich gut für Wohnungseigentümergemeinschaften eignet, die eine unkomplizierte verbrauchsbasierte Kostenaufteilung wünschen.

Braucht der Heizungstausch im Mehrfamilienhaus einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft?

Ja, der Heizungstausch gilt als bauliche Veränderung nach § 20 WEG und ist seit der WEG-Reform mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlussfähig. Für die Kostenumlage auf alle Eigentümer gelten in der Praxis zusätzliche Anforderungen, die im WEG-Abschnitt oben erläutert werden.

Ab wann muss die Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen verbrauchsabhängig erfolgen?

Seit dem **1. Oktober 2024** muss die Heizkostenabrechnung bei zentral wärmepumpenbeheizten Mehrfamilienhäusern verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung erfolgen. Für die Nachrüstung der notwendigen Messtechnik galt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025, die vollständige Fernablesbarkeit aller Zähler ist bis zum 31. Dezember 2026 vorgeschrieben.

Quellen

  1. KfW — Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026
  2. dena (Deutsche Energie-Agentur) — dena-Gebäudereport 2026
  3. gesetze-im-internet.de — Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 20 Bauliche Veränderungen

Redaktion

wärmepumpen-preise.de Redaktion

Unabhängige Wärmepumpen-Beratung

Die wärmepumpen-preise.de-Redaktion prüft jeden Ratgeber auf fachliche Richtigkeit — auf Basis der aktuellen BEG-Förderrichtlinien, technischer Normen und Erfahrungswerten aus realen Wärmepumpen-Projekten in Deutschland. Wir arbeiten herstellerunabhängig und verkaufen keine Anlagen.

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